Schwarzenbek (cbx). Der Anteil nichtehelicher Kinder hat sich in den letzten 20 Jahren fast verdoppelt.

Deswegen wurde das Sorgerecht im April 2013 neu geregelt. Unverheiratete Väter dürfen seitdem das volle Sorgerecht für ihre Kinder beantragen - auch gegen den Willen der Mutter. Was genau verändert wurde und welche Stolpersteine es gibt, erklären am Dienstag, 17. September, die beiden Familienanwältinnen Birgitta Brunner und Jutta Hillrichs bei dem Infoabend "Neuerungen im Sorge- und Umgangsrecht" im Amtsrichterhaus (Körnerplatz 10). Die beiden Fachanwältinnen beantworten auch Fragen aus dem Publikum. Beginn ist um 19 Uhr.