Bürgerinitiative lädt zur Diskussion

Am 22. September sind die mehr als 200 000 Wahlberechtigten im Wahlkreis 10 (Herzogtum Lauenburg und Süd-Stormarn) aufgefordert, ihre Abgeordneten für den Deutschen Bundestag zu wählen. Für viele besorgte Bürger könnte dabei die Haltung der Abgeordneten zum Fracking ein entscheidendes Argument sein. In Schwarzenbek treffen die Kandidaten zu diesem Thema knapp einen Monat vor der Wahl aufeinander: Am Mittwoch, 21. August, lädt die Bürgerinitiative "Frackingfreie Zukunft" um 19.30 Uhr zur Podiumsdiskussion in den Festsaal des Schwarzenbeker Rathauses ein.

Zugesagt haben die beiden Bundestagsabgeordneten Norbert Brackmann (CDU), der den Wahlkreis 2009 direkt gewonnen hat, und Konstantin von Notz (Bündnis 90/Grüne). Auf dem Podium sitzen werden auch die Kandidatin Nina Scheer (SPD), Ilka Wenzelis (Die Linke) und Karsten Kiehn (Piraten-Partei), der zugleich auch Mitglied der Bürgerinitiative ist. Um ihre Teilnahme gebeten wurde auch die Bundestagsabgeordnete Christel Happach-Kasan (FDP), die jedoch absagen musste, weil sie zeitgleich bei einem Termin in Münster zugesagt hat. Ebenfalls nicht auf dem Podium sitzen wird Professor Axel Gehrke, Kandidat der Alternative für Deutschland (AfD). "Da wir die Veranstalter sind, entscheiden auch wir, wen wir einladen", sagt BI-Sprecher Dietger Michaelis: Eine Splittergruppe wie die AfD zähle nicht dazu.

Der Hohenhorner Michaelis wird die Veranstaltung auch moderieren. Dabei sollen die Kandidaten zum Ressourcenschutz und speziell zum Fracking Stellung nehmen. Kreistag und Kommunen haben in Resolutionen diese Methode zur Erdgasförderung, bei der ein Wasser-Sand-Chemikaliengemisch unter hohem Druck ins Erdreich gepresst wird, um in Gesteinsschichten gebundene Vorkommen zu lösen, einhellig abgelehnt. Im "Erlaubnisfeld Schwarzenbek" und weiteren Regionen im Land hat das auch für Schleswig-Holstein und Hamburg zuständige Landesamt für Bergbau im niedersächsischen Clausthal-Zellerfeld sogenannte Aufsuchungsgenehmigungen erteilt. "Das Kieler Umweltministerium verweist darauf, dass mit den Anträgen nur ein Abstecken der Gebiete vorgenommen wird (Claims), es erwähnt jedoch nicht, dass das Bundesberggesetz kaum die Möglichkeit lässt, Genehmigungen zu verweigern. Läuft der Zug erst einmal, ist er kaum noch aufzuhalten", weist Kiehn auf die unterschiedlichen Sichtweisen hin.