Ratzeburg (mos). Mütter müssen für eine eigene oder eine Mutter-Kind-Kur keinen Urlaub nehmen. Darauf weist das Müttergenesungswerk in Berlin hin.

"Eine Kurmaßnahme darf nicht auf die Urlaubstage angerechnet werden" erklärt Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes. Arbeitgeber müssen allerdings frühestmöglich über Zeitpunkt und Dauer der medizinischen Maßnahme informiert werden. Auch der Klinikwunsch sollte bereits bei Antragstellung formuliert werden und gut begründet werden. Wenn schulpflichtige Kinder die Mutter begleiten, sind sie von der Schule für diese Zeit freizustellen, da es sich um die Wahrnehmung einer medizinischen Maßnahme handelt.

Das Müttergenesungswerk empfiehlt Betroffenen die Beratung in einer der rund 1300 Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände (AWO, DRK, EVA (Diakonie), KAG (Caritas) und DPVW). Hier kann im besten Fall auch die Nachsorgearbeit erfolgen. Mehr Informationen hält Kerstin Kuch vom DRK-Kreisverband Herzogtum Lauenburg unter (0 45 11) 86 44 12 bereit. Das Müttergenesungswerk hat auch ein Kurtelefon: (030) 33 00 29 29.