In Schleswig-Holstein sind Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Gemeinden und Kreisen seit dem Jahr 1990 möglich. Bisher gab es in den 1135 Kommunen 275 Bürgerbegehren. Zum Vergleich: In Bayern wurde der Volksentscheid erst 1996 ermöglicht, in den 2056 Gemeinden wurde aber bereits 1750 Mal abgestimmt.

Die Volksinitiative will deshalb den Spielraum erweitern: Bürgerbegehren sollen künftig auch über die Bauleitplanung, die Hauptsatzung, die kommunalen Haushalte sowie der Höhe der Hebesätze möglich sein. Gefordert wird auch der Verzicht auf die Pflicht zum Kostendeckungsvorschlag für Initiativen, die Möglichkeit von Alternativvorschlägen und eine nach Einwohnerzahl gestaffelte Hürde von maximal fünf bis zehn Prozent für die Unterschriftensammlung.