Schwarzenbek (gr). Ein schlimmer Vorwurf lastete auf der Altenpflegerin Barbara K. (39): In einem Altenwohnheim soll sie den 75-jährigen Paul B. geschlagen und ihn durchgeschüttelt haben. Vor dem Amtsgericht Schwarzenbek warf ihr der Staatsanwalt Misshandlung von Schutzbefohlenen vor.

Die Mindeststrafe dafür beträgt sechs Monate.

"Herr B. war ein sehr schwieriger Patient, oft verwirrt und aggressiv und sehr schwer zu beruhigen, und ich habe ihn wohl wirklich etwas grob angefasst", räumte die Altenpflegerin ein, "aber ich habe ihn ganz bestimmt nicht geschlagen." Eine Kollegin wollte dagegen durch das Fenster beobachtet haben, wie Frau K. die Hand zum Schlag erhob.

Ob der Schlag dann auch ausgeführt wurde, konnte die Zeugin aber nicht sagen. "Ich bin sofort in das Zimmer von Herrn B. gerannt, da wurde er gerade von meiner Kollegin kräftig durchgeschüttelt, er schrie furchtbar, das habe ich mit Sicherheit gesehen und gehört", so die Zeugin.

Barbara K. litt zur fraglichen Zeit unter starken persönlichen Belastungen. "Das Betriebsklima war schlecht, ich bin zuletzt nur noch mit Magenschmerzen zur Arbeit gegangen, außerdem hatte ich private Probleme." Nach dem Vorfall wurde sie entlassen, arbeitet inzwischen aber in einer anderen Einrichtung.

"Ich bin seit 20 Jahren Altenpflegerin, es war mein Traumberuf und ist es immer noch. Gewalt gegen Patienten ist das Schlimmste, was ich mir vorstellen kann", sagte sie. Allerdings wollte sie nicht ausschließen, dass sie in diesem einen Fall die Nerven verloren haben könnte.

Die Richterin und der Staatsanwalt werteten den Vorfall als einmaligen Ausrutscher. Von einer Gefängnisstrafe war nicht mehr die Rede, das Verfahren wurde gegen die Zahlung von 300 Euro Geldbuße an die Alkohol- und Drogenberatung eingestellt.

"Komme ich jetzt trotzdem in Haft?", fragte die Angeklagte verängstigt. Die Richterin beruhigte sie: "Wenn Sie die Geldbuße innerhalb von sechs Monaten zahlen, wird die Akte geschlossen, Sie gelten dann nicht als vorbestraft."