Was 50 Jahre in Deutschland galt, ist binnen weniger Jahre gefallen: Der bundesweit einheitliche Ladenschluss. Im Zuge der Föderalismusreform war die Zuständigkeit für den Ladenschluss 2005 vom Bund auf die Länder übertragen worden. In vielen Bundesländern können seitdem Geschäfte an sechs Wochentagen rund um die Uhr öffnen. In den meisten Ländern sind zudem mindestens vier verkaufsoffene Sonntage erlaubt - vielerorts sogar an den Adventsonntagen. In Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen sind Sonntagsverkäufe im Advent verboten. Und auch in Mecklenburg, das durch die auf das ganze Land ausgeweitete Bäderregelung vom 1. Februar bis 30. November Sonntagsöffnungen ermöglicht, sind nur am 1. Advent Verkäufe erlaubt. In Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Berlin und Nordrhein-Westfalen hingegen dürfen die Geschäfte teilweise an allen vier Sonntagen im Advent öffnen. Und auch in Schleswig-Holstein ist "Adventsshopping" möglich, zumindest in Urlaubsregionen: Ab Montag gilt die neue Bäderverordnung, die Öffnungen am 4. Advent und sogar am 2. Weihnachtstag erlaubt.