Geesthacht. Haben Geesthachts Stadtplaner etwa ein Baugebiet bei ihrer Nummerierung übersprungen? Da sei 007 vor: Alles ist X-Plan-konform!

Westhafen VII – von diesem Namen für den letzten Bauabschnitt in Geesthachts Hafencity hat bis dato noch niemand gehört. Bis zur jüngsten Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr. Dass den Beteiligten bei der Bezeichnung des Gebietes ein „Fauxpas“ unterlaufen sei, dass die Planer selbst vielleicht „durcheinander gekommen“ seien, wie wir jüngst geschrieben haben, das will die Geesthachter Stadtverwaltung aber nicht auf sich sitzen lassen. Die gute Nachricht lautet insofern: Mit der Nomenklatur hat alles seine Richtigkeit. Die schlechte: Es ist noch viel komplizierter.

Und das hat mit der X-Planung zu tun. Stadtsprecherin Wiebke Jürgensen erklärt: „Mit Beginn des Jahres 2022 hat die Stadtverwaltung Geesthacht das System, nach dem Bebauungspläne bezeichnet werden, umgestellt. Bis Februar 2023 müssen alle Bauleitpläne X-Plan-konform erstellt werden.“ Die Verwaltung fordere schon jetzt bei jeder Neuaufstellung oder Änderung eines Bauleitplanverfahrens die Einhaltung der sogenannten X-Planstandards. So haben es die Mitglieder des Ausschusses beschlossen.

Geesthacht: Bauleitpläne nun mit arabischen Ziffern

Jürgensen: „Vereinfacht ausgedrückt, verbirgt sich hinter dem Begriff X-Planung Folgendes: Bauleitpläne sind ab sofort X-Plan-konform zu erstellen. Das heißt: Alle neuen B-Pläne werden nun nicht mehr mit römischen Ziffern nummeriert, sondern mit arabischen. Dieses hat den Hintergrund, dass unsere Planungen so im Sinne der Digitalisierung kompatibler mit den Programmen anderer Behörden etc sind.“

Der B-Plan, über den unsere Redaktion am 18. Juni berichtet hat, trage somit nun die Ziffer 007 – weil es der siebte Bebauungsplan ist, der in diesem Jahr angefasst wurde. Jürgensen weiter: „Wenn die Einführung der X-Planung nicht gewesen wäre, würde der Bebauungsplan Nr. I/35 ,Westhafen VI‘ heißen. Nach Fassung des Aufstellungsbeschlusses, was für August geplant ist, wird dieser Bebauungsplan ,B-Plan Nr. 007 – Westhafen VI‘ heißen. Die im Artikel verwendete Bezeichnung ,Westhafen VII‘ ist quasi eine Eigenkomposition der Redaktion aus der Gebietsbeschreibung, der früher verwendeten römischen Ziffer und der aktuellen arabischen Nummer des B-Plans.“ Verwendet worden sei vonseiten der Stadtverwaltung in dem Ausschuss dieser zusammengesetzte und falsche Begriff ,Westhafen VII‘ aber nicht.