Corona-Regel

Schüler decken Maskenpflicht-Ausnahme in Geesthacht auf

In der Fußgängerzone sind Fahrradfahrer wie Lea Schorr von der Maskenpflicht ausgenommen.

In der Fußgängerzone sind Fahrradfahrer wie Lea Schorr von der Maskenpflicht ausgenommen.

Foto: Dirk Schulz

In der Geesthachter Fußgängerzone gibt es eine Ausnahme von der Corona-Regel. Schüler stellten Anfrage bei der Verwaltung.

Geesthacht. Pflichtbewusst hält Natale Gazzillo am Eingang zur Geesthachter Fußgängerzone mit seinem Fahrrad an und setzt sich eine Maske auf, bevor er weiterfährt. Auch Lea Schorr ist mit Snutenpulli zu ihrem Aushilfsjob ins „Cafe+“ gefahren.

Maskenpflicht in Geesthachter Fußgängerzone nur für Fußgänger

Müssen sie aber gar nicht – trotz der seit Sonnabend geltenden Maskenpflicht in der Geesthachter Fußgängerzone. Das hat eine Anfrage des Otto-Hahn-Gymnasiums bei der Stadt ergeben. „Nach Rücksprache mit der Kreisverwaltung ist es so, dass Fahrradfahrer entgegen der Beschilderung in der Fußgängerzone aufgrund der Verkehrssicherheit keine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen brauchen“, heißt es von der Verwaltung.

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Die Schule hatte sich erkundigt, weil viele Kinder vor oder nach der Schule hier unterwegs sind. Diese Ausnahme von der Regel ist aber den wenigsten geläufig, wie auch Lea Schorr berichtet: „Erst gestern ist ein Kumpel von mir auf dem Weg zur Schule angemeckert worden, weil er in der Fußgängerzone auf dem Rad keine Maske aufhatte.“

( dsc )

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