Geesthacht. Geesthacht. Ein Rentner wollte nicht einsehen, dass er Versorgungsausgleich für seine verstorbene Ex-Frau zahlen soll. Das Gericht gab ihm Recht.

Wenn Ehepaare sich scheiden lassen, wird nicht nur die Frage des Unterhalts vom Familiengericht geregelt, sondern auch der „Versorgungsausgleich“. Er soll dazu beitragen, das Rentenniveau der beiden geschiedenen Eheleute anzugleichen. Doch was passiert, wenn derjenige stirbt, der die geringere Rente hat? Dann wird der Ausgleich weiter vom Konto des anderen Ehepartners abgezogen – doch das muss nicht so bleiben, wie sich am Beispiel des Geesthachters Jonny Hansen zeigt.

Jahrelanger Kampf gegen Rentenversicherung