Geesthacht. 240 Wachleute sorgen in den Atomkraftwerken Krümmel und Bunsbüttel für die Sicherheit. Sie patrouillieren an den Zäunen, behalten Überwachungsmonitore im Blick und sollen Terroranschläge verhindern. Ein Teil der Wachleute war am Montag allerdings in anderer Mission unterwegs, um mit Flugblättern und persönlichen Gesprächen die Belegschaft wachzurütteln. Nach Angaben der Gewerkschaft Ver.di steht ein Arbeitskampf kurz bevor.
Wortbruch von Geschäftsführerin?
Hintergrund ist der bevorstehende Rückbau und damit die Auseinandersetzung um einen Sozialtarifvertrag. Weil nach dem Kraftwerksabriss weniger Sicherheitsleute benötigt werden, setzen sich die Gewerkschafter schon seit sechs Jahren für eine solche Regelung ein. Sie sollte zunächst auf Bundes-, später auf Landesebene und nun in den Kraftwerksstandorten gefunden werden.
Doch während beim Atomkraftwerk Brokdorf (Kreis Steinburg) der Sicherheitsdienstleister Securitas bereits einen Sozialvertrag unterschrieben hat, ist das in den Kraftwerken Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) und Krümmel, die beide vom Sicherheitsdienst Tornquist bewacht werden, nicht der Fall. Die Schuldige ist für die Gewerkschafter die Tornquist-Geschäftsführerin: „Wortbruch hat einen Namen: Jutta Henkel!“, schrieben die Ver.di-Mitglieder auf ein Banner, das sie am Tor von Krümmel befestigten.
Vertrag schon 2016 ausgehandelt
„Frau Henkel sitzt das Thema einfach aus“, kritisiert Dieter Altmann, Landesbezirksfachbereichsleiter von Ver.di. Er wirft der Geschäftsführerin eine Verletzung der Fürsorgepflicht vor und verweist auf einen Sozialtarifvertrag, den die Ver.di-Tarifkommission, der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) und die Firma Tornquist am 1. September 2016 in Hamburg ausgehandelt und anschließend „per Handschlag beschlossen“ hätten.
Demnach sollte der Vertrag am 1. Januar 2017 in Kraft treten und erstmals zum 31. Dezember 2026 kündbar sein. Im Vertrag enthalten ist eine Abfindungsregelung, eine Einmalzahlung von 10 000 Euro für diejenigen, die mit 63 in Rente gehen wollen, sowie der Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen bis Ende 2019. Für die, die vor 2012 angestellt wurden, sollte diese Frist sogar bis Ende 2021 gelten.
Was kommt nach dem Betreiberwechsel?
Gerade diese Frist ist in Krümmel wichtig, denn ab 2019 soll die Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) das Zwischenlager übernehmen. „Wie dort der Sicherheitsdienst organisiert wird und ob die Kollegen übernommen werden, ist noch völlig unklar“, berichtet Altmann. Die Firma Tornquist war gestern trotz mehrmaliger Nachfrage zu keiner Stellungnahme bereit.
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