Escheburg/Schwarzenbek
(jhs).
"Ich finde es unsäglich, kranke Tiere nicht behandeln zu lassen." Richterin Insa Oppelland redete dem Angeklagten Knuth-Peter S. ins Gewissen. Das Mindeste, was sie tun konnte - denn das Verfahren gegen den Ruheständler wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wurde gegen eine Zahlung von 1200 Euro eingestellt. Der 73-Jährige war beschuldigt worden, im Januar dieses Jahres einem offenbar schwer kranken Galloway-Kalb bewusst über eine Woche keine tierärztliche Behandlung zukommen zu lassen und es auf seiner Weide in Escheburg in der Winterkälte seinem Schicksal überlassen zu haben. Gestern musste sich der Tierhalter deshalb vor dem Amtsgericht Schwarzenbek verantworten.

Die zentrale Frage der Verhandlung: Ist der ehemalige Humanmediziner aus Wentorf überhaupt in der Lage, Tiere zu halten? Diese Frage konnte abschließend nicht beantwortet werden. Obgleich die Zeugen Dagmar K. und Ulrich S. berichteten, bei Spaziergängen beobachtet zu haben, dass ein und dasselbe Kalb regungslos ab dem 23. Januar, spätestens aber ab dem 27. Januar im Schlamm auf der Weide lag. Zudem soll, so beschrieb Ulrich S., der Angeklagte am 30. Januar das leidende Tier mit einer "Schlinge um den Hals" etwa 700 Meter mit seinem Pick-up über die Wiese geschleift haben. "Ich habe das Kalb auf einer durch eine Matratze gepolsterten Plane transportiert", entgegnete S. Auch andere Vorwürfe gegen den 73-Jährigen gab es. So habe er am 27. Januar das Kalb vom Boden aufgescheucht, es abgetastet und eine Darmverdrehung konstatiert - einen Tierarzt aber nicht informiert. Er habe das Kalb immer wieder zur Futterstelle gebracht, das Tier habe sich jedoch stets wieder in den Schlamm geschleppt, so S. Ein Indiz für ihn und seinen Verteidiger, dass das Tier "psychisch krank" gewesen sei - Sachverständige bezweifelten diese Diagnose.

Pathologisch gab es, wie Facharzt Walter Biesenbach sagte, keinen Befund: "Wenn ein Tier eine Woche festliegt und nichts frisst, dann sieht es anders aus", so der Pathologe, der keine Spuren eines Seils am Hals des Tieres gefunden hatte. So fehlte der Anklage auch aufgrund der unpräzisen Zeugenaussagen die Stichhaltigkeit. S. wurde deshalb mit der Auflagenzahlung belegt. Das Geld geht an eine Tierschutzorganisation.