Geesthacht/Lübeck
(ger).
Zu vier Jahren Haft verurteilte das Landgericht Lübeck gestern den Geesthachter Max H. (Name geändert). Dreimal hatte er sich nach Überzeugung des Gerichts in seiner Wohnung an der eigenen Tochter (5), einmal zudem auch an einer Freundin (6) des Mädchens vergangen. Das Gericht ging damit weit über die Forderung des Verteidigers hinaus, der auf zwei Jahre und zehn Monate Haft plädiert hatte.

Das lag zum einen am geringen Alter der Kinder und an der einschlägigen Vorstrafe des Sozialpädagogen. Schwer taten sich Staatsanwaltschaft und Gericht aber vor allem mit der Auslegung der Geschehnisse durch den Angeklagten. Zwar hatte dieser zu Prozessbeginn beteuert, bedingungslos die Wahrheit auf den Tisch bringen zu wollen - doch daran kamen im Prozess immer mehr Zweifel auf.

So beteuerte H., dass die Initiative für die Übergriffe von seiner Tochter ausgegangen seien. "Das halte ich für eine Schutzbehauptung", sagte Staatsanwältin Magdalena Salska. Für sie sei es ausgeschlossen, dass eine fünfjährige aktiv sexuelle Handlungen ergreife - in einer Videovernehmung hatte das Mädchen unter Tränen von den Übergriffen berichtet. "Ich habe keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Kindes", betonte die Staatsanwältin und attestierte dem Angeklagten ein eingeschränktes Empathieempfinden. "Er sieht im wesentlichen sich selbst als Opfer", sagte Salska.

Auch der Anwalt der Nebenklägerin betonte, dass H. im Prozess vor allem taktiert und manipuliert habe. Er bezeichnete den ehemaligen Diakon aus den Marschlanden als "Wolf im Schafspelz", der eine "Schneise der Verwüstung" hinterlassen und bereits viele Kinderseelen auf dem Gewissen habe.

Der Anwalt forderte H. auf, sich helfen zu lassen - notfalls mit Medikamenten. "Ich fordere eine größtmögliche Sicherheit, dass der Angeklagte keine Gefahr mehr für die Gesellschaft ist", so der Anwalt.

Der Strafverteidiger des Angeklagten räumte ein, dass sein Mandant etwas "rumgeeiert" habe. Dennoch habe er mit seinem Geständnis den Kindern eine Aussage vor Gericht erspart. Die vorsitzende Richterin Helga von Lukowicz sprach von einem "Formalgeständnis" - gab dem Angeklagten aber dennoch eine weitere Chance, weil sie auf eine rechtlich durchaus mögliche Sicherungsverwahrung verzichtete - allerdings eine Therapie zur Auflage machte.

Der Angeklagte wurde aus dem Gerichtssaal umgehend in die Justizvollzugsanstalt Lübeck gebracht, wo er seit Ende Januar bereits in Untersuchungshaft saß.