Geesthacht/Lübeck
(gr).
Das war kein guter Tag für den Ex-Diakon und Sozialarbeiter Max H. (Name geändert): Vor dem Landgericht Lübeck entwarf der psychiatrische Gutachter Dr. Wolfgang Schreiber gestern ein wenig vorteilhaftes Persönlichkeitsbild des 37-Jährigen. Der Geesthachter ist angeklagt, seine fünf Jahre alte Tochter in drei Fällen sexuell missbraucht zu haben.

Während des ersten Verhandlungstages hatte Max H. die sexuellen Übergriffe ausdrücklich bedauert, sie seien "widerwärtig und schlimm" gewesen, das alles tue ihm unendlich leid, hatte er unter Tränen gesagt. Doch der Psychiater relativierte diese reumütigen Aussagen gestern sehr deutlich. "Herr H. verfügt über eine sehr gute Intelligenz und weiß natürlich sehr wohl, dass man keinen Sex mit seiner fünfjährigen Tochter haben darf", sagte Schreiber. "Doch bei Bedarf biegt er sich die Tatsachen so zurecht, dass sie in sein eigenes moralisches Weltbild passen." Damit kam er auf die Aussage des Angeklagten zu sprechen, seine Tochter habe seine Hand genommen und zwischen ihre Beine gelegt. "Das klingt dann etwa so: Das kleine Luder wollte es doch", sagte der Psychiater.

Auch am zweiten Verhandlungstag blieb offen, was genau zwischen dem Angeklagten und seiner Tochter vorgefallen ist. Max H. will das Mädchen zwischen den Beinen nur kurz mit dem Finger berührt haben, das Kind und eine etwa gleichaltrige Freundin hatten bei der Polizei dagegen weinend von mehrmaligen sexuellen "Spielen" berichtet. In dem Gespräch mit dem Psychiater hatte Max H. eingeräumt, einmal von einem Bademeister nachdrücklich verwarnt worden zu sein. Auch da hatte er beim Spielen und Rangeln mit einer Jugendgruppe wohl Grenzen überschritten.

Gestern wurde auch die medizinische Sachverständige Dr. Baumann gehört. Sie hatte die Fünfjährige untersucht und dabei eine Rötung im Geschlechtsbereich des Kindes festgestellt. "Auffällig war, dass das Kind sich vehement sträubte und auf keinen Fall das Unterhöschen ausziehen wollte. Erst nach geduldigem langen Zureden war eine Untersuchung möglich", sagte Baumann.

Max H. ist wegen sexuellen Missbrauchs vorbestraft, er wurde zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Als Bewährungsauflage musste er eine Therapie machen, die er auch bereitwillig antrat. "Die Therapie war wohl eher kontraproduktiv", sagte der psychiatrische Gutachter gestern. Der Angeklagte habe vom Verstand her Einsicht und Bereitschaft zu Veränderungen gezeigt, sei aber zu einem "Triebverzicht" nicht bereit gewesen. Nach den Wiederholungstaten sitzt er seit Januar in Untersuchungshaft. Das Urteil soll am 27. Juli ergehen.