Geesthacht (cbx). 132 Schüler besuchen momentan die Hachede-Schule, weitere 116 Kinder die Schule Steinfeld in Mölln.

Geesthacht (cbx). 132 Schüler besuchen momentan die Hachede-Schule, weitere 116 Kinder die Schule Steinfeld in Mölln.
Nun hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht die Klage des Kreises Herzogtum Lauenburg zur Erstattung der Schulkostenbeiträge für die beiden Förderzentren mit Schwerpunkt "Geistige Entwicklung" abgewiesen. Das Geld sollten die Kommunen als Betrag für den Schulbetrieb zahlen. Doch nun muss der Kreis die Kosten von 6400 Euro pro Platz und Jahr rückwirkend ab dem Jahr 2013 selbst tragen. Es geht um rund 1,4 Millionen Euro.

Hintergrund: Im Jahr 2012 änderte das Bildungsministerium seine Auffassung, wer die Beiträge nun zahlen muss. Vorher war der Kreis als Träger für die Schulkostenbeiträge aufgekommen. "Damals ging das Ministerium davon aus, dass die Vorschriften auch Ansprüche der Kreise gegen die Städte und Gemeinden begründet, in denen die in Förderzentren beschulten Kinder wohnen", sagt Malte Sievers, Sprecher am Verwaltungsgericht. Doch das Gericht entschied anders: Für die Plätze an den beiden Förderzentren müssten die Kreise selbst die Kosten tragen.

"Wir begrüßen die Entscheidung, weil die Stadt Geesthacht einer der Hauptbetroffenen gewesen wäre", sagt Bürgermeister Volker Manow. Schließlich würden viele Eltern den Wohnsitz nach dem Standort der Förderzentren aussuchen. Wäre das Urteil anders ausgefallen, hätte die Stadt künftig 330 000 Euro pro Jahr an Beiträgen zahlen müssen.

"Dieses Urteil bedeutet einen Rückschlag für unsere Konsolidierungsbemühungen", sagt Kreissprecher Karsten Steffen. Nun müsse man die schriftliche Begründung abwarten, diese auswerten und dann auf dieser Basis entscheiden, wie man weiter vorgehen wolle. Aufgrund der Grundsatzbedeutung hat das Verwaltungsgericht eine Berufung zugelassen.