Escheburg/Lübeck (ger/dpa). Das Gerichtsurteil wegen des Brandanschlags auf die Flüchtlingsunterkunft in Escheburg ist nun rechtskräftig.

Escheburg/Lübeck (ger/dpa). Das Gerichtsurteil wegen des Brandanschlags auf die Flüchtlingsunterkunft in Escheburg ist nun rechtskräftig.
Der Angeklagte hat die von ihm eingelegte Revision zurückgenommen, wie das Lübecker Landgericht gestern mitteilte. Das Gericht hatte den 39 Jahre alten Escheburger am 11. Mai zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Der Hamburger Finanzbeamte hatte gestanden, am 9. Februar durch ein Loch in der Fensterscheibe Pinselreiniger in das frisch renovierte Haus gegossen und angezündet zu haben. Damit wollte er verhindern, dass am nächsten Tag irakische Flüchtlinge in seine unmittelbare Nachbarschaft ziehen. Da das Haus noch unbewohnt war, wurde niemand verletzt. Es entstand ein Schaden in Höhe von rund 20 000 Euro, den der Verurteilte bereits beglichen hat.

Wie berichtet, hatte der Escheburger Ende Mai durch seinen Anwalt vor dem Bundesgerichtshof Revision beantragen lassen - diese allerdings nicht weiter begründet. Statt eine Begründung nachzuliefern, zog er nun seinen Antrag zurück.