Geesthacht (cbx/ger). Seit dem 2. Juni sind Ece B. (18) und Merve S. (17) auf ihrer Reise nach Syrien.

Geesthacht (cbx/ger). Seit dem 2. Juni sind Ece B. (18) und Merve S. (17) auf ihrer Reise nach Syrien.
Die beiden Teenager wollen sich dort den Terrormilizen des Islamischen Staats anschließen. Offenbar hat sie niemand an der Ausreise gehindert - dabei hatte der Bundesrat erst im vergangenen Monat ein Gesetz verabschiedet, das Reisen in Länder, in denen es wie in Syrien oder dem Irak Terrorcamps gibt, als Straftat gelten - wenn einschlägige Absichten des Reisenden erkennbar sind. In diesem Fall können die Behörden sogar die Ausweise potenzieller Dschihadisten einziehen, um sie auch künftig an einer Ausreise zu hindern.

Doch bei den beiden Mädchen reagierten die Behörden nicht - weil es an Beweisen für ihre Absicht fehlte. "Bis zu ihrer erneuten Ausreise hatten wir keine Hinweise auf ihren geplanten Beitritt zu einer verbotenen Organisation", sagte gestern Stefan Jung, Sprecher des Landeskriminalamts in Kiel. "Sonst hätten wir schon vorher reagiert." Zwar sei die damals 17 Jahre alte Ece B. im November 2014 bereits schon einmal nach Istanbul gereist, ihre Eltern hätten die minderjährige Geesthachterin seinerzeit als vermisst gemeldet. Deswegen habe die türkische Polizei Ece festgehalten, bis ihre Familie sie aus der türkischen Hauptstadt abgeholt habe. Das reiche aber nicht aus. "Erst wenn konkrete Hinweise über einen geplanten Beitritt zu einer verbotenen Organisation vorliegen, können wir weitere Maßnahmen, wie den Einzug des Personalausweises, durchführen", macht Jung die Grenzen des Gesetzes deutlich. So seien die Beamten auf Informationen von Familienangehörigen oder Freunden angewiesen.