Von Timo Jann

Geesthacht.
Seit beinahe zwei Jahren liegen weite Teile des Geländes der ehemals Norddeutschen Teppichfabrik an der Düneberger Straße brach. Nur noch ein kleiner Teil an Hallen und Freiflächen wird von der Firma Vorwerk für die Teppichproduktion genutzt. Größtenteils verfallen die Gebäude, liegen die Freiflächen brach auf dem 22 Hektar großen Grundstück. Wie man das ändern könnte, wollen Politik und Verwaltung gemeinsam jetzt mit externen Fachleuten in einem Workshop ermitteln. Dazu sollen Experten der STEG (Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungs-Gesellschaft Hamburg mbH) nach Geesthacht kommen.

Die Schwierigkeit für Insolvenzverwalter Udo Müller, das Areal zu vermarkten, liegt darin, dass der Denkmalschutz viele der Gebäude der Teppichfabrik für sich entdeckt hat (wir berichteten). "Wenn der Ensembleschutz wie angedacht kommt, wird die Fläche nicht zu vermarkten sein", sagte Müller bereits im Winter, als die ersten Pläne der Denkmalschützer bekannt geworden waren.

Laut Müller wäre die Ausweisung von Wohnen und Gewerbe für einen Investor interessant. Ein Verkauf von Bauplätzen würde viel Geld in die Kasse des Insolvenzverwalters spülen, der damit offene Forderungen der Gläubiger begleichen könnte.

Dazu müsste jedoch erst das nötige Baurecht über einen Bebauungsplan (B-Plan) geschaffen werden. Und der lässt sich nicht realisieren, solange der Denkmalschutz auf seinen Ansprüchen beharrt.

"Der Denkmalschutz ist für alle Überlegungen eine besondere Erschwernis für die weitere Entwicklung und Nutzung des Grundstücks", sagte Bauamtsleiter Peter Junge im Planungsausschuss. "Wir müssen uns mit mehr Kreativität über ein mögliches Nutzungskonzept Gedanken machen", mahnte er. Zunächst muss jedoch die Zielsetzung der Politik geklärt sein. Entlang der Düneberger Straße könnte schon heute auf Basis des aktuellen B-Plans im kleinen Rahmen Wohnungsbau realisiert werden, doch im rückwärtigen Bereich des Grundstücks wären neue Nutzungen für die alten Gebäude - sollten diese realistisch erscheinen - ebenso denkbar wie Gewerbeansiedlungen oder Bauplätze für Wohnzwecke. Junge: "Wenn wir uns im Klaren sind, was wir wollen, könnte uns ein Wettbewerb Ideen liefern."

Der B-Plan wäre nach dem Workshop ein erster Schritt. Dessen Festlegungen müssen mit dem Flächennutzungsplan (F-Plan), der für Teilflächen des Werksgeländes noch bearbeitet wird, übereinstimmen. Außerdem gibt es ökologisch wertvolle Bereiche auf dem ehemaligen Nordpfeil-Areal, die wohl als "grüner Finger" von einer Bebauung freigehalten werden müssten.