Von Timo Jann

Escheburg.
Kim-Alexander M., der verurteilte Brandstifter von Escheburg, wehrt sich gegen das Strafmaß: Über seinen Verteidiger hat er Revision gegen das Urteil des Lübecker Landgerichts vom 11. Mai wegen des Brandanschlags auf das geplante Escheburger Flüchtlingsheim eingelegt. Dabei wurde das Strafmaß von 24 Monaten auf Bewährung wegen Brandstiftung von Prozessbeobachtern schon als milde gewertet, die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung gefordert. Der Verteidiger des 39-Jährigen hatte für kein konkretes Strafmaß plädiert.

Umso überraschender der Schritt, jetzt Revision einzulegen. Zumal M. sich vor Gericht so präsentiert hatte, als sei er froh und erleichtert, dass die Sache nun ein Ende finden würde. Auch den entstanden Schaden hatte er per Kredit bereits beglichen.

"Für die weitere Bearbeitung der Sache ist jetzt der Bundesgerichtshof zuständig", erklärte gestern Dr. Stephan Bahlmann, der Sprecher des Lübecker Landgerichts, auf Anfrage. Eine Begründung für den Revisionsantrag liegt ihm bisher nicht vor. Bahlmann: "Die Frist, diese Begründung einzureichen, beträgt normalerweise einen Monat, aber sie kann auch noch verlängert werden." Wahrscheinlich in zwei bis drei Monaten wird sich nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe damit befassen.

DNA-Spuren überführten den Täter

Das Landgericht unter Vorsitz von Richterin Helga von Lukowicz sah es nach zwei Verhandlungstagen, an denen elf Zeugen und ein Sachverständiger gehört wurden, als erwiesen an, das M. am 9. Februar eine Scheibe des Holzhauses in der Siedlung am Golfplatz zerstört, Pinselreiniger ins Haus geschüttet und diesen in Brand gesetzt hat. DNA-Spuren, die an Zündhölzern und am Verschluss des Kanisters mit dem Pinselreiniger gesichert wurden, stimmten mit denen des Angeklagten überein. Schließlich gestand er die Tat, die für Empörung gesorgt hatte. Am 1. Februar sollten Asylbewerber in das Haus einziehen. Damit waren die Nachbarn - unter ihnen M. - nicht einverstanden.

Der verurteilte Brandstifter stellte das Geschehen vor Gericht so dar, als sei es eine spontane Handlung gewesen. Glauben schenkte man ihm nicht. Außerdem kritisierte Helga von Lukowicz in ihrer Urteilsbegründung, dass M. nicht einmal die Flüchtlinge leid tun würden - er tue sich nur selbst leid. Er wollte Frauen und Kinder vor den angekündigten sechs Männern, die nebenan einziehen sollten, schützen.

Heute lebt dort eine siebenköpfige tschetschenische Flüchtlingsfamilie und es herrscht zumindest nach außen Ruhe in der Siedlung. Mit der Revision kommt noch einmal alles wieder hoch. Doch für M. geht es um viel, unter anderem um seinen Status als Finanzbeamter der Stadt Hamburg, den er bei einer Strafe von zwölf Monaten und mehr verlieren würde.