Geesthacht
(knm).
Die Mitglieder des Finanzausschusses haben eine Erhöhung des Vergnügungssteuersatzes beschlossen. Die Steuer wird auf den Umsatz von Geldspielgeräten erhoben. Derzeit liegt der Steuersatz bei 12 Prozent, jetzt wird er auf 15 Prozent angehoben. In Geesthacht gibt es 178 Geldspielgeräte in Spielhallen und 28 in Kneipen mit Alkoholausschank. In Einrichtungen ohne Schankerlaubnis sind seit geraumer Zeit keine Geldspielgeräte zugelassen. Die Steuererhöhung soll noch dieses Jahr Mehreinnahmen von 55 000 Euro in die Stadtkasse spülen.

Doch die Politiker waren damit noch nicht zufrieden: "Könnte man den Satz nicht sogar auf 20 Prozent anheben?", fragte Walter Bödeker (CDU). Er erhielt Unterstützung von Ali Demirhan (Grüne): "So hoch ist er in Berlin." Stadtkämmerer Peter Wolke warnte jedoch vor einem voreiligen Beschluss: "Geesthacht ist nicht Berlin. Wenn die Umsätze der Automaten höher sind, kann man auch höhere Steuern verlangen. Bei uns würden wir damit Gefahr laufen, die Gewerbefreiheit einzuschränken." Ein ähnliches Problem sieht Wolke bei der Einführung einer Wettbürosteuer, wie von der Politik ins Gespräch gebracht. "Es gibt im Rahmen des Rennwett- und Lotteriegesetzes eine Sportwettensteuer vom Bund. Wenn wir als Kommune noch eine Steuer einführen, wäre das Doppelbesteuerung und die ist verfassungswidrig."

Ob eine weitere Erhöhung der Vergnügungssteuer und die Einführung einer Wettbürosteuer rechtlich möglich sind, wird jetzt von der Verwaltung geprüft.