Geesthacht (tja). Nach unzähligen Anläufen und jahrelanger Vorbereitung hat die Politik jetzt endlich grünes Licht für den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan (B-Plan) “Zentralparkplatz“ gegeben.

Geesthacht (tja). Nach unzähligen Anläufen und jahrelanger Vorbereitung hat die Politik jetzt endlich grünes Licht für den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan (B-Plan) "Zentralparkplatz" gegeben.
Er umfasst grob das Gelände zwischen Mühlenstraße und Fußgängerzone sowie zwischen Schillerstraße und Nelkenstraße. Nur Sybille Kircher (FDP) votierte gegen das Papier - ihr ist die künftig laut B-Plan zulässige Bebauung zu "kleinkariert".

300 000 Euro Ablöse für fehlende Stellplätze

Wesentlicher Bestandteil des Plangebiets ist der neue Zentralparkplatz, der hinter den Geschäften entlang der Fußgängerzone entstehen soll. Das dafür nötige Geld hat die Stadt bereits seit Jahren, denn der Investor des Schillercenters musste 300 000 Euro Ablöse zahlen, weil er nicht ausreichend Parkplätze nachweisen konnte. Das Geld kann die Stadt jetzt verbauen. Im Zuge der Diskussion zur Aufstellung des B-Plans kam dann die Idee auf, die Grundstücke entlang der Mühlenstraße mit in das Plangebiet aufzunehmen. So soll dort eine Bebauung in der zweiten Reihe ermöglicht werden. Dazu entwickelte das Stadtplanungsamt verschiedene Varianten mit einem unterschiedlichen Grad der Verdichtung und stellte diese zur Abstimmung.

Während sich CDU, SPD und Grüne für einen mittleren Grad aussprachen, wollte Sybille Kircher mehr. "Wir planen hier Gebäude für die nächsten 100 Jahre, da dürfen wir nicht so kleinkariert denken", mahnte sie - vergeblich. Laut B-Plan sind nur kleinteilige Gebäude zulässig, die auch ausschließlich von der Mühlenstraße aus erschlossen werden sollen. Zum Parkplatz gibt es eine Lärmschutzwand.