Gebühren: Abwasserbetrieb plant neues Kataster für versiegelte Flächen - Neuberechnung mittels Luftbildern

Seit 15 Jahren zahlen Geesthachter Hauseigentümer, Firmeninhaber und selbst die Stadt eine "Regensteuer" für das Wasser, das bei Niederschlag ihren versiegelten Flächen (Hofeinfahrten, Parkplätzen oder Straßen) anfällt. Parallel dazu wird entsprechend des Trinkwasserverbrauchs auch eine Abwassergebühr erhoben.

"Mit dieser Regelung werden die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung gemäß der tatsächlichen Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abwasserbeseitigung aufgeteilt", erklärt Frank Meyer, Leiter des städtischen Abwasserbetriebs, der die Kanalisation und das Klärwerk betreibt.

Doch weil die Daten über die versiegelten Flächen nicht mehr aktuell und daher auch nicht mehr ausreichend für die Gebührenkalkulation sind, soll jetzt ein Versiegelungskataster erstellt werden. Darüber informiert Meyer am 2. Februar den Ausschuss für Bau und Verkehr in dessen erster Sitzung nach der Weihnachtspause. Beginn ist um 18 Uhr im Rathaus.

"Bei der Prüfung der beiden letzten Jahresabschlüsse durch die Wirtschaftsprüfer wurde der Abwasserbetrieb darauf hingewiesen, dass die ermittelten versiegelten Flächen für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr periodisch zu überprüfen sind", so Meyer. 1999 wurden die versiegelten Flächen ermittelt, indem den Grundstücksbesitzern ein Fragebogen zugesandt wurde. Aktuell müssen pro 25 Quadratmeter versiegelter Fläche und Jahr 17,11 Euro bezahlt werden.

"Die vorhandenen Daten geben keinen Aufschluss über die tatsächlich versiegelten Flächen", so Meyer. Das habe eine aufwendige Prüfung ergeben. Für eine ausreichende Datenerhebung würde jedoch das Personal des Abwasserbetriebs nicht ausreichen. Deshalb will der Abwasserbetrieb jetzt mit Hilfe von Luftbildern ermitteln, wo Grundstücksflächen mit Pflaster oder Asphalt versiegelt sind. Regen, der auf diese Flächen fällt, wird nur in den Neubaugebieten größtenteils auf privatem Grund versickert, sonst läuft das Regenwasser über die Kanalisation in Regenrückhaltebecken oder sogar ins Klärwerk. Die dadurch anfallenden Kosten müssen auf die Gebührenzahler umgelegt werden. Das soll künftig gerechter geschehen, wobei die Entwicklung der Gebühr noch nicht absehbar sei.

Die per Luftbildtechnik erhobenen Daten sollen von den Grundbesitzern in einem Fragebogen bestätigt oder konkretisiert werden - etwa, ob das Regenwasser in einer Zisterne oder einem Sickerschacht landet. Meyer: "Nach Abschluss des Verfahrens kann die Niederschlagswassergebühr für alle betroffenen Grundstücke berechnet werden."

Kosten: 58 000 Euro

Nach einer Preisabfrage bei sechs Ingenieurbüros, die die Ermittlung der versiegelten Flächen leisten können, hat der Abwasserbetrieb den Auftrag bereits an die Gesellschaft für Umweltdienste mbH (Bocholt) vergeben. Kostenpunkt: 58 000 Euro. Das Geld werden die Gebührenzahler tragen müssen.