Denkmalschutz: Stadtverwaltung lehnt Antrag ab - rechtliche Grundlage unklar

Der Ärger um ein 10 500 Quadratmeter große Grundstück an der Spandauer Straße gerät immer mehr zum Politikum. Nachdem Geesthachts Politik eine Entscheidung zu heilen versuchte, die der Eigentümer als teilweise Enteignung kritisierte, hat die Stadtverwaltung jüngst eine Abrissgenehmigung für ein 1880 errichtetes Wohnhaus auf der Fläche verweigert. Aus Denkmalschutzgründen. Doch das Gesetz, dass dieses Vorgehen erzwingen würde, ist noch nicht in Kraft. Allerdings bestätigt die stellvertretende Kreissprecherin, dass Geesthacht vom Kreis Herzogtum Lauenburg darauf hingewiesen wurde, dass voraussichtlich noch diesen Monat für das Wohngebäude ein erweiterter Denkmalschutz greife. Das hält Karsten Steffen, CDU-Fraktionschef in Geesthacht und im Hauptberuf Sprecher des Kreises, nicht davon ab, der Stadtverwaltung "völlig unverständliches Verhalten" vorzuwerfen.

Vor einiger Zeit hatten die Eigentümer vor einem geplanten Verkauf des Areals festgestellt, dass die Stadt einen Teil ihres Grundstücks in eine Grünfläche umgewidmet hatte. Ein Verkauf erschien ihnen daraufhin aussichtslos. Besitzer Jan-Matthias Krey sprach von Enteignung.

Im November stimmte der Bauausschusses mit breiter Mehrheit von CDU, SPD und FDP einer Bebauungsplan-Änderung zu. Die 2000 Quadratmeter große Grünfläche sollte um 90 Grad gedreht werden, wodurch eine optimale Nutzung der Gewerbefläche möglich wäre (wir berichteten).

Auf dem Gelände steht ein etwa 1880 errichtetes Wohnhaus, in dem ehemals der Direktor der Düneberger Pulverfabrik gelebt hat. Dieses sollte abgerissen werden, doch die Stadtverwaltung lehnte den Antrag ab. Die Begründung basiert auf einer noch nicht rechtskräftigen Änderung des Denkmalschutzgesetzes. "Der Antrag lag vor, es handelt sich um kein eingetragenes Kulturdenkmal, also hätte man ohne Diskussion genehmigen müssen", kritisiert Karsten Steffen. Er will einen Zusammenhang mit grünen Forderungen nach einem größeren Grün-Bereich und nach Erhalt des Wohnhauses nicht ausschließen. Steffen: "Das Haus steht so inmitten der Gesamtfläche, dass es mit den einzuhaltenden Abstandsflächen eine Nutzung der restlichen Fläche unmöglich machen würde." Die Familie Krey hat über einen Rechtsanwalt bereits Widerspruch gegen das Nein der Stadt zum Hausabriss eingereicht.

Die Veraltung hatte im Vorwege bei der Denkmalschutzbehörde des Kreises eine Stellungnahme erbeten. "Es stand im Ermessen der Stadt. Geesthacht ist in der Pflicht zu entscheiden", behauptet Anne Schetelich, Vize-Sprecherin des Kreises. Nach dem noch gültigen Denkmalschutzgesetz hätte das Wohnhaus abgerissen werden können. "Im Hinblick auf das neue Denkmalschutzrecht, das wohl noch in diesem Monat in Kraft tritt, dürfte es nicht mehr abgerissen werden. Und darauf basierte unser Hinweis an die Stadt", sagt Schetelich.

Bürgermeister Volker Manow will sich nicht den Schwarzen Peter zuschieben lassen. "Wir müssen bei Denkmälern in jedem Fall beim Kreis anfragen", stellt er klar. Wenn der Kreis seine Stellungnahme jetzt nur als Nachricht wertet, werde man sich in Ratzeburg noch einmal vergewissern - und gegebenenfalls über den Abrissantrag erneut entscheiden. Manow: "Wenn der Kreis nicht widerspricht, würden wir dann den Abriss genehmigen."