Dankbarkeit: Behördenmitarbeiter, Lehrer und Ärzte dürfen vieles nicht annehmen

Was ist erlaubt und was nicht? Diese Frage stellt sich mit Blick auf nett gemeinte Geschenke an Ärzte, Krankenschwestern, Behördenmitarbeiter und Polizisten in einem neuen Licht dar. Grund: Eine Berliner Lehrerin hat von ihrer Abitur-Abschlussklasse als Dankeschön eine Skulptur im Wert von 198 Euro geschenkt bekommten. Das passte einem Vater nicht, da Lehrer laut Verordnung nur Geschenke im Wert von zehn Euro annehmen dürfen. Der Mann erstattete Anzeige, die Staatsanwaltschaft nahm die Ermittlungen auf. Gegen eine Zahlung in Höhe von 4000 Euro an die Staatskasse wurde das Verfahren eingestellt.

Dieser Fall, der in der vergangenen Woche bekannt wurde, hat bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt. Ein Münchener sammelte aus Unverständnis über diese Entscheidung spontan 4000 Euro, die er der Lehrerin zur Verfügung stellen möchte. Der Berliner Anwaltsverein fordert eine Neuregelung der Geschenkregelung und eine Aufstockung des Freibetrags für Lehrer von derzeit 10 auf 50 Euro.

Eine Summe von der die Verwaltungsmitarbeiter im Geesthachter Rathaus und den Außenstellen wie beispielsweise dem Baubetriebshof nur träumen können. "Bei uns gibt es eine ganz klare Regelung. Geschenke bis zu einem Wert von fünf Euro sind zulässig, alles andere lehnen unsere Mitarbeiter ab. Eine Tafel Schokolade ist in Ordnung. Bei einem Blumenstrauß oder einem Pfund Kaffee wird das schon kritisch, sagt Rathaus-Sprecher Torben Heuer. "Wir freuen uns viel mehr über ein Dankeschön der Bürger, wenn wir gute Arbeit geleistet haben."

Geschenke an die Mitarbeiter seien aber ohnehin eher die Ausnahme, so Heuer weiter. Deutlich öfter kommt es dagegen vor, dass die Stadt zweckgebundene Spenden bekommt. Über die Annahme entscheidet der Bürgermeister. Bis 50 000 Euro kann er das selbst entscheiden, bei höheren Summen ist ein Votum der Ratsversammlung erforderlich. Die Politiker bekommen aber auch generell bei kleineren Spenden in regelmäßigen Abständen eine Liste, die die Ratsversammlung offiziell zur Kenntnis nimmt.

Während Lehrer nur Geschenke mit einem Wert von maximal 10 Euro annehmen dürfen, sieht es bei den Schulen anders aus. "Es kommt häufig vor, dass wir als Schulträger zweckgebundene Spenden beispielsweise für Beamer oder elektronische Tafeln bekommen. Auch für die Feuerwehr gibt es immer wieder größere Geld- und Sachspenden. Das ist zulässig", so Torben Heuer.

Restriktiv wird die Geschenkeregelung auch bei der Polizei gehandhabt. "Geschenke bis zehn Euro sind erlaubt. Wenn es um größere Geschenke geht, muss der Beamte den Dienststellenleiter einschalten, der über die Annahme entscheidet. Generell wollen wir aber keine Geschenke für unsere Tätigkeit", sagt Polizeisprecher Holger Meier. Anders sieht es bei sogenannten repräsentativen Tätigkeiten aus. Häufig werden Dienststellenleiter zu offiziellen Empfängen, Hauptversammlungen der Feuerwehr oder Schützenvereinen eingeladen. "Dabei ist es üblich, dass die Beamten zum Essen eingeladen werden. Das dürfen sie annehmen, die Termine werden auf einer Liste bei der Polizeidirektion eingereicht und genehmigt", erläutert Meier.

Im Johanniter-Krankenhaus sind Geschenke an Ärzte und Krankenschwestern generell nicht zulässig, wie Pressesprecherin Sylvia Ziesmann-Busche mitteilt. Das Krankenhaus selbst nimmt allerdings schon Geschenke an. So spendet der Verein "Hilfe für das schwerkranke Kind" regelmäßig Schlafsäcke für Neugeborene und hat gerade erst ein Gerät für Hörtests bei Babys im Wert von 11 000 Euro gestiftet.