Betr.: “Liebe zum Partner auf vier Pfoten wird deutlich teurer“, Geethacht-Seite vom 4. 11. 2014

Mit Bedauern musste ich im Lokalteil für Geesthacht lesen, dass der Finanzausschuss der Stadt Geesthacht der Ratsversammlung vorschlägt, die Hundesteuer um 30 Euro (+ 33 Prozent) für einen Hund ab 2015 zu erhöhen.

Die Stadträte sollten in ihrer kommenden Ratsversammlung überlegen, ob der Paragraf 5 der Hundesteuersatzung nicht um einen Passus für Schwerbehinderte erweitert werden könnte. Gerade für Behinderte ist ein Tier (Hund) in vielen Fällen ein wichtiger Lebenspartner und Hilfe im Leben. In der Satzung anderer Gemeinden findet man solche Klauseln, wie zum Beispiel bei der Freien und Hansestadt Hamburg. Generell ist für viele Schwerbehinderte eine Gebührenerhöhung grundsätzlich ein finanzieller Kraftakt.

Weiterhin ist in meinen Augen die Hundesteuer für die Stadt Geesthacht eine Bagatellsteuer von 150 000 Euro pro Jahr. Die Erhebungskosten hierfür betragen nach meiner Schätzung mindestens 50 000 Euro.

Ulrich Ewald, 21502 Geesthacht

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