Geesthacht (ger). Es ist eine unendliche Geschichte - die jetzt abermals vor dem Richter landet: Zweieinhalb Jahre ist es her, dass der ehemalige Foyer-Leiter Thorsten Kremer die Kündigung vom Kleinen Theater Schillerstraße erhielt.

Doch noch immer wartet Kremer auf sein Zeugnis. "Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, ein Zeugnis auszustellen. "Aber leider hat weder der ehemalige KTS-Chef Ulrich Jacobi reagiert, noch die Stadt", sagt Kremer. Er schaltete erneut seinen Anwalt ein, kommende Woche Donnerstag beschäftigt sich das Arbeitsgericht in Lübeck wieder mit der Kündigung und ihren Folgen. "Ich kann das nicht verstehen. Am Ende wird der Prozess eine Menge Geld kosten, dabei ist die Rechtslage eindeutig und mir steht das Zeugnis zu", sagt Kremer.

Im Kleinen Theater sieht man die Ausgangslage völlig anders - und schaut dem Gerichtstermin gelassen entgegen. "Wir sind immer davon ausgegangen, dass es sich um eine selbstständige Tätigkeit gehandelt hat, schließlich wurden Rechnungen gestellt. Und wer selbstständig tätig ist, hat keinen Anspruch auf ein Zeugnis", sagt der neue KTS-Geschäftsführer Thorsten Winkler. Das KTS sei ihm aber entgegengekommen und habe ein Referenz-Schreiben ausgestellt. "Dort steht quasi dasselbe drin, wie in einem Arbeitszeugnis", sagt Winkler.

Kremer sieht das anders. "Zum einen wird dort nicht erwähnt, dass ich in leitender Tätigkeit gearbeitet habe, zum anderen ignoriert das Theater weiterhin beharrlich, dass ich nicht selbstständig, sondern angestellt war", betont Kremer. In der Tat hatte das Arbeitsgericht Lübeck vor fast zwei Jahren das Angestelltenverhältnis festgestellt und damit eine jahrelange Scheinselbstständigkeit grundsätzlich bestätigt. Doch als im Frühjahr die Sozialkassen auf dieser Grundlage entgangene Beiträge von mindestens 50 000 Euro nachfordern wollten, legte das KTS abermals Widerspruch ein - diesmal ist das Sozialgericht gefragt, das nicht an Urteile des Arbeitsgerichts gebunden ist. "Wir gehen weiter davon aus, dass hier eine Selbstständigkeit vorliegt", betont Winkler. Und davon könne man nicht abweichen, solange der Widerspruch noch offen ist.

Somit ist die Sache bei nunmehr zwei Gerichten anhängig - und ein Ende des Streits ist weiterhin nicht absehbar.