Geesthacht (tja). An der Mühlenstraße soll zwischen Schillerstraße und Nelkenstraße auch weiterhin nur eine geringfügige Bebauung zugelassen werden.

Das hat der Ausschuss für Planung und Umwelt beschlossen. Hildegard Adamofski aus dem Planungsamt der Stadtverwaltung hatte dem Gremium drei verschiedene Varianten vorgestellt. "Besonders schön, und so etwas kannte ich aus der Stadtverwaltung bisher nicht, war die optische Präsentation dessen, was Frau Adamofski erarbeitet hat", lobte der Ausschussvorsitzende Gerhard Boll die Arbeit der neuen Mitarbeiterin. "So konnten wir gut sehen, was welches Maß der Bebauung bedeutet", so Boll.

Für den Straßenzug in der Innenstadt soll im Rahmen der Erstellung eines neuen Bebauungsplans (B-Plans) für den Zentralparkplatz an der Nelkenstraße gleich eine Verdichtung der großzügigen Grundstücke auf den Weg gebracht werden.

"Wir wollen, dass die Bebauung nicht so monströs ausfällt, deshalb wollen wir eine maximale Firsthöhe und die Geschosszahl vorgeben", erklärt Boll. Im mittleren Umfang kann nachverdichtet werden, sollte sich ein Investor finden. Voraussichtlich 2015 könnte der dafür nötige B-Plan in Kraft treten.