Planung: Komplizierter Bebauungsplan kostet viel Zeit - Weiterer Platz für Wohnblocks im Zentrum?

Der Parkplatz zwischen dem Kaufhaus Nessler und der Fußgängerzone gleicht vielfach einer Sandwüste - und das wird auch noch geraume Zeit so bleiben. Obwohl seit 2011 eine Sanierung des Zentralparkplatzes geplant ist, verschieben sich die ursprünglich für dieses Jahr geplanten Arbeiten weiter, mittlerweile auf der Jahr 2016 - dabei ist Parkraum gerade an Markttagen knapp. Schuld ist ausnahmsweise nicht die angespannte finanzielle Situation der Stadt, denn bereits seit 2011 hat Geesthacht 350 000 Euro bereit liegen, die der Investor des Schillercenters als Ablöse für fehlende Parkplätze überwiesen hat. Vielmehr sorgt der komplizierte Bebauungsplan für das lange Verfahren. Am 10. Juni berät nun der Fachausschuss über den B-Plan (18.45 Uhr im Rathaus).

Doch längst will die Politik es nicht beim Parkplatz belassen - so soll der B-Plan gleich zum großen Wurf für die Innenstadt werden, auch was die Bebauung betrifft. So soll der Ausschuss gleichzeitig beraten, ob es im Anschluss an die Parkflächen eine Verdichtung durch Wohnblocks geben könnte - bislang stehen hier Einzel- und Doppelhäuser.

Ziel der Überlegungen ist es, innerstädtische Grundstücke einer Nachverdichtung zu unterziehen. Bisher gibt es keine potenziellen Interessenten, doch ein entsprechender Bebauungsplan könnte Interessierte locken. Die müssten dann mit den Grundstückseigentümern verhandeln. Bei einer ersten Beratung im Bau- und Verkehrsausschuss waren sich die Politiker über eine Steigerung des Grads der zulässigen Bebauung zwar einig, doch über den Umfang wurde kontrovers diskutiert. Ronald Schulze (SPD) etwa sagte, er könnte sich dort gut Reihenhäuser in zweiter Reihe vorstellen. Es geht um sechs Grundstücke mit großen Gärten.

Der Beschluss des Planungsausschusses ist wichtig, weil gesagt wird, in welche Richtung der B-Plan entwickelt werden soll. Die Verwaltung empfiehlt den Politikern drei Varianten zur Beratung. Von dreigeschossiger Bauweise - wie gegenüber der Parkfläche - bis zu kleinteiligeren Gebäuden. Erst wenn diese Entscheidung gefallen ist, kann die Grundlage für den Parkplatz geschaffen werden.