Fanfest: Mit vielen Beamten gegen illegale Rennen und Randale nach den Spielen

Am 12. Juni beginnt die Fußballweltmeisterschaft (WM) in Brasilien, vier Tage später steigt auch das deutsche Team ins Turnier ein. Dann - davon ist nach den Erfahrungen der letzten Jahre auszugehen - werden Fans nach den Spielen mögliche Siege der deutschen Kicker wieder ausgelassen in der Innenstadt bejubeln. Doch diese Feiern sind bei der WM 2010 und der EM 2012 eskaliert. "Wir sind nicht dagegen, dass gefeiert wird. Damit haben wir kein Problem. Aber wenn es strafrechtlich relevant wird, dann greifen wir ein. Darauf werden wir uns vorbereiten", kündigt Geesthachts stellvertretender Polizeichef Jürgen Hellwig an.

Problematisch war die Situation bei den beiden vergangenen Meisterschaften immer im Bereich der Aral-Tankstelle an der Geesthachter Straße. Bei einer dieser Siegesfeiern zündete ein Unbekannter einen illegalen Böller. Ein Polizist war zu dicht an der Gefahrenstelle und zog sich einen unheilbaren Hörschaden zu. "Obwohl selbst das Landeskriminalamt ermittelte, konnte kein Täter festgestellt werden", so Hellwig. Ein weiterer Polizist wurde vor zwei Jahren bei einem Fanfest von einem Auto mitgeschleift.

Für die bevorstehende WM bereitet sich die Polizei bereits jetzt vor. Schon während der EM vor zwei Jahren hatten Ordnungsamt und Polizei während des Turniers Vorkehrungen getroffen. So gab es eine Vollsperrung der Geesthachter Straße und der Berliner Straße zwischen Richtweg und Düneberger Straße. Außerdem gab es stellenweise ein Tempolimit von 30 Kilometern pro Stunde, das von der Polizei überwacht wurde. Hintergrund: Viele Autofahrer und "Fans" am Straßenrand rasteten beim Autokorso regelrecht aus. Es kam zu Rennen und sogenannten Burnouts, bei denen ausgelassene Fans die Reifen ihrer Wagen so lange mit Vollgas durchdrehen ließen, bis sie qualmten.

Die während eines Autokorsos begangenen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) gefährden zudem den Versicherungsschutz. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hin. "Auch wenn es schwerfällt, die Fahrzeuginsassen müssen angeschnallt feiern. Schwere Verletzungen können auch bei Unfällen mit niedriger Geschwindigkeit passieren, etwa, wenn man sich verbotenerweise weit aus dem Fenster herauslehnt", warnt Stephan Schweda, Sprecher des Verbandes.

Abgesehen von den gesundheitlichen Risiken: Wird ein Mitfahrer bei einem Unfall verletzt, weil er nicht angeschnallt war, kann dies als Mithaftung gewertet werden - mit entsprechenden Konsequenzen für den Schadenersatz. Schweda: "Ein Auto hat keine Stehplätze. Im Auto dürfen nicht mehr Personen sitzen, als Plätze mit Gurten vorhanden sind. Autodach oder Motorhaube sind also tabu."