Geesthacht (cbx). Was passiert, wenn man aufgrund einer schweren Krankheit oder eines Unfalls seinen eigenen Willen nicht mehr äußern kann?

In einer Vorsorge- und Betreuungsvollmacht beziehungsweise in einer Patientenverfügung kann man seine Wünsche für den Notfall festhalten. Aber worin unterscheiden sie sich, welche Gültigkeit haben diese Schriftstücke? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt es beim kostenlosen Beratungstag des Betreuungsvereins am Montag, 12. Mai, in den Räumen des Pflegestützpunktes (Bogenstraße 7). Zwischen 9 und 12 Uhr stehen Mitarbeiter für individuelle Gespräche zur Verfügung. Anmeldung unter Tel. (0 41 52) 80 57 95.