Geesthacht (ger). Die Brennelementesteuer ist seit ihrer Einführung 2011 umstritten.

Jetzt hat das Finanzgericht Hamburg verfügt, dass 2,2 Milliarden Euro eingenommene Steuern an die Kernkraftwerksbetreiber zurückzuzahlen sind. Die Hamburger Richter gaben Anträgen von fünf Energieversorgern statt, da sie zur Überzeugung kamen, dass der Bund gar keine Gesetzgebungskompetenz zum Erlass einer Brennelementesteuer hat. Allerdings ist die Revision des Urteils noch möglich.

Für das Kernkraftwerk Krümmel hat die richterliche Entscheidung indes keine Auswirkungen: da die Brennelementesteuer nur beim Betrieb von Kernkraftwerken anfällt, Krümmel aber seit 2007 stillsteht, musste Betreiber Vattenfall auch keine Abgabe zahlen.