Urteil: Taxifahrer verkauft Drogen an Kinder - Richter: “Wir haben es hier mit gravierenden Straftaten zu tun“

Der Geesthachter Taxifahrer Ulrich F. muss für drei Jahre ins Gefängnis. Zu dieser Strafe verurteilte das Landgericht Lübeck gestern den 57-Jährigen. Fast ein Jahr lang hatte F. Marihuana an Kinder und Jugendliche in Geesthacht verkauft. Seine jüngsten Abnehmer waren elf, die ältesten 17 Jahre alt. Mit drei Jahren ohne Bewährung kam Ulrich F. noch günstig davon. Staatsanwalt Dr. Jens Buscher hatte in seinem Plädoyer vier Jahre Freiheitsstrafe beantragt.

Der schwunghafte Marihuana-Handel hatte im Dezember 2012 begonnen. Ulrich F. war das vorletzte Glied in einer Dealer-Kette, nach ihm kamen nur noch die jungen Endverbraucher. Sie bezahlten in der Regel zehn Euro für ein Gramm "Gras". Manchmal verschenkte F. die Ein-Gramm-Tütchen auch an neugierige Kinder und Jugendliche. "Anfüttern" nennt man das in der Dealer-Szene.

Am ersten Verhandlungstag vor einer Woche hatten fast 20 Kinder und Jugendliche als Zeugen ausgesagt, zum Teil begleitet von ihren Eltern. Auch die Jüngsten hatten keine Schwierigkeiten beim Kauf des Rauschmittels gehabt. "Uli hat immer etwas" hieß es in der Geesthachter Szene, und jeder, egal wie jung oder alt, konnte den Stoff kaufen,

Am gestrigen zweiten Verhandlungstag wollte der Angeklagte immer noch das Bild des mildtätigen Helfers und Freundes aller Kinder und Jugendlichen vermitteln. "Mit den paar Gramm konnte ich doch nicht reich werden", so Ulrich F., "meine Ware war absolut sauber. Oft ist das Gras mit Klebstoff oder Haarspray gestreckt und verunreinigt. Davor wollte ich die jungen Leute schützen." Er habe auch immer darauf geachtet, dass jedes Portionstütchen nicht weniger als ein Gramm enthielt.

Ulrich F. bezog das Marihuana von einem anderen Geesthachter Dealer. Gegen den wird in einem gesonderten Verfahren ermittelt. Für F. betrug die Gewinnspanne zwei oder drei Euro pro Gramm. "Auf den ersten Blick nicht viel, aber Kleinvieh macht auch Mist", meinte der Staatsanwalt dazu. Nach seinen Berechnungen hatte F. mit dem Marihuana-Verkauf durchschnittlich hundert Euro pro Woche nebenbei verdient.

Auf die Dauer konnte der Marihuana-Handel nicht unentdeckt bleiben. "Eines Tages erschien ein besorgter Großvater in unserer Dienststelle", berichtete ein Geesthachter Kriminalbeamter gestern als Zeuge, "er meinte, dass sein Enkel wohl heimlich Marihuana konsumiere." Die Kripo ging der Sache nach und hatte bald genügend Anhaltspunkte für eine Telefonüberwachung. Ende September 2013 hatte sich die Schlinge zugezogen, Ulrich F. kam in Untersuchungshaft, aus der er auch gestern vorgeführt wurde.

Der Vorsitzende Richter Kay Schröder fand in seiner mündlichen Urteilsbegründung harte und deutliche Worte für Ulrich F.: "Wir haben es hier mit gravierenden Straftaten zu tun, auch wenn der Angeklagte fast immer nur Kleinstmengen verkaufte", so der Richter. Marihuana werde gern als weiche Droge mit angeblich harmloser Wirkung bezeichnet. Gerade bei Kindern und Jugendlichen könne die Droge jedoch schwerste körperliche und seelische Schäden verursachen, weil ihr Wachstum noch nicht abgeschlossen sei. "Die psychiatrischen Krankenhäuser sind voll von jungen Menschen mit einer frühen Drogenkarriere", hielt der Richter dem Angeklagten vor.