Jugendgericht ahndet Überfall mit Schreckschusswaffe

Es waren Minuten voller Angst: Am 18. Januar stürmten zwei Männer das Restaurant "Schlemmer Bistro" an der Hafenstraße. Mit einer Pistole - wie sich später herausstellte eine Schreckschusswaffe - bedrohte einer der Täter das Personal hinter der Theke. Mit 300 Euro aus der Tageskasse flüchtete das Duo.

Nun stand einer der Täter vor Gericht, genauer gesagt aufgrund seines Alters vor dem Jugendschöffengericht in Schwarzenbek: Auf gemeinschaftlichen schweren Raub lautete die Anklage gegen den damals 17 Jahre alten Celim S.*. Ebenfalls verhandelt wurde gegen Farak A.* (damals 19 Jahre alt) wegen Beihilfe. Er soll die Schreckschusswaffe von seinem Vater gestohlen und Celim S. für die Tat überlassen haben. Der dritte im Bunde sagte vor dem Jugendgericht gestern nur als Zeuge aus. Überführt wurden die Geesthachter, weil sie sich von ihrer Clique für den Raub feiern ließen.

Vor Richter Suntke Aden legten beide Angeklagte ein Geständnis ab, allerdings mit einer sehr unterschiedlichen Sichtweise der eigenen Schuld. Celim S. räumte seinen Fehler ein: "Ich will die volle Verantwortung für meine Tat tragen." Als Begründung für den Überfall führte er an, "die Tat aus Liebe zu seiner Freundin" begangen zu haben. Er habe sie am bevorstehenden Valentinstag mit einem besonderen Geschenk überraschen wollen und habe dafür dringend Geld gebraucht. Farak A. - der Waffenbeschaffer - war sich dagegen keiner Schuld bewusst: "Ich habe nichts dazu beigetragen."

Beide Aussagen überzeugten den Richter nicht. Celim S. wurde zu zwei Freizeitarresten, Farak A. zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. "Sie können mit so einer Waffe niemanden erschießen, aber in Todesangst versetzen", sagte Richter Aden in seiner Begründung. Als mildernde Umstände wertete das Gericht die Sozialprognose der beiden Täter: Celim S., dessen Schulabschluss bevorsteht, muss an zwei Wochenenden ins Gefängnis. Er muss sich Samstagmorgen im Arrestgebäude einfinden und darf am Montagmorgen wieder hinaus. "An den Wochenenden allein in der Zelle haben Sie genug Zeit zum Nachdenken", so der Richter.

Auch für Farak A. fand Aden deutliche Worte. Schließlich war der Angeklagte vor vier Jahren wegen eines versuchten Raubs mit dem Gesetz in Konflikt geraten, damals ebenfalls mit einer Bewährungsstrafe belegt worden. Aber: "Ein Verbrecher sind Sie nicht", so der Richter. Als positiv bewertete Aden, dass der inzwischen 20 Jahre alte Angeklagte seine schulische Ausbildung wieder aufgenommen habe und "gute Ansätze" zeige. Richter Aden: "Aber Sie müssen etwas tun. Auch für Beihilfe trägt man Verantwortung. Alles andere ist Selbstbetrug."

*Namen geändert