Geesthacht (cbx). Die Stadt muss sparen, ein möglicher Kostenfaktor, der gestrichen werden könnte, ist die Kita-Sozialstaffelermäßigung.

"Das würde Einsparungen im Bereich von 50 000 Euro bedeuten", sagt Karin Stein vom Fachdienst für Soziales. Natürlich sollen diese nicht einfach gestrichen werden: "Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat zum 1. August 2013 die Änderung des Kindertagesstättengesetzes (KitaG) beschlossen, daraufhin hat auch der Kreis Herzogtum Lauenburg die Förderrichtlinien geändert."

Hintergrund: Gemäß Kita-Gesetz bekommen Familien mit geringen Einkommen und Familien mit mehreren Kindern in Kindertagesstätten eine Ermäßigung der Kita-Gebühren, Diese werden nach den Einkünften gestaffelt. Die Ermäßigung aufgrund des Einkommens gewährt der Kreis, allerdings wurden bei der Berechnung der Sozialstaffel nur 85 Prozent der Regelsätze berücksichtigt. Eine Änderung wurde 2008 vom Kreistag abgelehnt.

Seit dem Kita-Jahr 2009/2010 hat die Stadt Geesthacht die verbliebene Lücke ausgeglichen. Seit 1. Januar 2010 gilt nun die 20 Prozent Regelung: Bei jeder Ermäßigung gewährt die Stadt weitere 20 Prozent.

"Die Gesetzesänderung hat zur Folge, dass bei der Ermittlung der Bedarfsgrenzen zukünftig nicht mehr 85 Prozent, sondern 100 Prozent des Eckregelsatzes berücksichtigt werden", sagt Stein. Außerdem bekommen Empfänger von Hartz-IV seit dem 1. August in der Regel eine Ermäßigung von 100 Prozent vom Kreis. Folge: Da der Kreis den Befreiungssatz anhebe, könne Geesthacht seine Extraregelung einstellen.

Die Erste Stadträtin Maren Marquardt war von der Idee in der Sitzung des Sozialausschusses begeistert: " Ein guter Vorschlag, das wären Leistungen, die man einsparen könnte." Bis Januar 2014 wurden bei der Stadt immerhin 350 Anträge auf Kostenminderung eingereicht.