Neubaugebiet: CDU Dassendorf nennt Bauarbeiten illegal

Ein Regenrückhaltebecken ist ausgebaggert, ein Lärmschutzwall aufgeschüttet worden - seit Oktober rollen schon die Bagger über das Gelände des Neubaugebiets an der Bundesstraße 207 in Dassendorf. "Erschließungsarbeiten", nennt es Bürgermeisterin Martina Falkenberg. Der Ortsverband der CDU nennt es auf seiner Homepage "Arbeiten, die illegal (ordnungswidrig) vorgenommen wurden".

Im Herbst vergangenen Jahres startete eine Baufirma im Auftrag des Erschließungsträgers - der Lauenburgischen Sparkassen Immobilien GmbH - erste Baumaßnahmen: Anschlusskanäle wurden verlegt, Zufahrtsstraßen gebaut, alles ohne gültigen Bebauungsplan (B-Plan). Aufgrund diverser Verfahrensfehler musste dieser mehrere Male öffentlich ausgelegt werden (wir berichteten). Seit Montag läuft der nächste Versuch. Sollte es diesmal klappen, könnte die Gemeindevertretung den B-Plan 27 am 4. März beschließen.

"Erschließungsarbeiten im üblichen Umfang wären in Ordnung, aber die aktuellen Arbeiten sind zu umfangreich", sagt Helmut Rüberg, Vorsitzender des CDU-Ortsverbands. Die Kritik der Christdemokraten: Hier werde gegen geltendes Naturschutzrecht verstoßen.

Bestärkt sehen sich Rüberg und seine Parteifreunde durch ein Schreiben der Kreisverwaltung. Es bestätigt, dass für Arbeiten in der Größenordnung, wie sie im Neubaugebiet durchgeführt wurden, eine entsprechende Genehmigung von der Unteren Naturschutzbehörde erteilt werden müsse. "Der Kreis hat die Gemeinde über das Amt Hohe Elbgeest aufgefordert, einen entsprechenden Antrag zu stellen", heißt es in dem Brief vom 5. Dezember 2013. Da rollten die Bagger schon seit Wochen über das Gelände an der B 207.

Der Kreis weiß seit Herbst 2013 von den Bauarbeiten. "Von einer formellen naturschutzrechtlichen Genehmigung wurde zu diesem Zeitpunkt abgesehen, da davon ausgegangen wurde, dass das B-Planverfahren zügig abgeschlossen wird und die naturschutzrechtlichen Belange im B-Plan berücksichtigt waren", sagt Kreis-Sprecher Steffen Karsten. Um schnell und unbürokratisch zu handeln, sei per E-Mail zugesagt worden, die Erschließungsarbeiten dürften fortgesetzt werden.

"Doch nun hat es eine weitere Verzögerung gegeben", so Steffen. Deswegen sei der Erschließungsträger aus Rechtssicherheitsgründen gebeten worden, doch die entsprechenden naturschutzrechtlichen Anträge zu stellen. Steffen: "Diese liegen dem Kreis auch bereits vor."