Drogenprozess: Marihuana-Raucher (32) kommt mit milder Geldstrafe davon

"Wollen Sie das denn ewig so machen?", fragte die Staatsanwältin im Prozessverlauf. Gemeint war der Angeklagte Matthias G. aus Geesthacht. Der 32-Jährige ist Vater von zwei Söhnen (14 und 6 Jahre alt), arbeitslos, massiv verschuldet, mehrfach vorbestraft. G. lebt von Hartz IV. Doch einen "Luxus" gönnt er sich seit 15 Jahren: den täglichen Joint. Doch nicht nur der Konsum von Rauschgift wurde ihm vor dem Amtsgericht Schwarzenbek zur Last gelegt. Darüber hinaus musste er sich wegen des Verdachts des Drogen-Handels und des -Anbaus verantworten.

G. war am 16. Juli 2013 mit einem Päckchen von vier Gramm Marihuana in seinem Wohnort von der Polizei erwischt worden. In seiner Wohnung fanden die Ermittler weitere 12,6 Gramm des Rauschmittels ebenso sauber eingetütet Auf dem Balkon stand eine 40 Zentimeter hohe Marihuana-Pflanze, die allerdings keine Blüten trieb. Wickelte G. auch Deals ab?

Aus dem Konsum machte der Familienvater auch keinen Hehl: "Es beruhigt mich nun mal, hilft mir auch bei Schlafstörungen", sagte er. Handeln und anbauen hingegen würde er mit der verbotenen Substanz nicht. Die Pflanze gehöre einem Kollegen und sei ja eh nicht aufgeblüht. G.: "Die war doch nur zur Zierde da." Die Ermittler fanden bei dem Joint-Raucher keine weiteren Hinweise auf den systematischen Anbau von Hanf wie etwa Wärmelampen.

Auch den Verkauf von Marihuana stritt der Angeklagte zunächst vehement ab. Die Verpackung diene dem täglichen Konsumenten aus rein pragmatischen Gründen: "Damit kann ich mir das besser einteilen." Es komme dann und wann mal vor, dass er von seinen Vorräten mal das eine oder andere Gramm zum kleinen Preis an Kollegen abgebe. An diesem Punkt musste Richterin Insa Oppelland den Sünder aber belehren: "Das ist schon Handel, weil Sie ja einen kleinen Gewinn einstreichen."

Seit 15 Jahren raucht der Geesthachter Cannabis, investiert im Schnitt zweimal monatlich in 20 Gramm "Gras". Viel Geld von den monatlich verfügbaren 385 Euro bleibt nicht über, um sich und den Nachwuchs zu versorgen. Zudem kommen Schulden aus unterlassenen Unterhaltszahlungen (25 000 Euro) hinzu. "Natürlich wäre es nicht schlecht, sich das Kiffen abzugewöhnen", sagt G. Beispielsweise könne er dann den Führerschein wieder in Angriff nehmen, um so für einen vernünftigen Job auf dem Bau wieder mobil zu sein. Der wurde G. wegen Alkohol am Steuer entzogen.

G. sollte allerdings schnell die Kurve kriegen, denn sein Strafregister, dass unter anderem schon Raub, Körperverletzung und Erpressung umfasst, wächst an. Für den nachgewiesenen Konsum und (in kleinem Rahmen) Handel muss er nun 300 Euro Geldstrafe zahlen.