Fahrlässige Tötung: Psychiaterin wendet sich an Bundesgerichtshof in Leipzig

Die am 10. Dezember wegen fahrlässiger Tötung verurteilte Psychiaterin Luise L. hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Das bestätigte auf Anfrage Thorsten Fürter, der Sprecher des Lübecker Landgerichts. Dessen VII. Große Strafkammer hatte es während des von zahlreichen Medien verfolgten Prozesses als erwiesen angesehen, dass ein Fehler der Medizinerin bei der Beurteilung eines Patienten am 2. Januar dieses Jahres dazu geführt hatte, dass der Patient aus der psychiatrischen Abteilung des Johanniter-Krankenhauses entlassen wurde - und so die Möglichkeit hatte, seine Mutter zu töten (wir berichteten).

"Die Revision kommt nicht unerwartet", sagt Günter Möller, der Sprecher der Lübecker Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde hatte der Psychiaterin vorgeworfen, gegen die ärztlichen Regeln der Kunst verstoßen zu haben. In drei Verhandlungstagen hatte die Strafkammer den Fall beleuchtet und zahlreiche Zeugen vernommen. Nur in ihrem "letzten Wort" hatte Luise L. die Chance genutzt, selbst etwas zu sagen. Dass sie vorab geschwiegen hatte, kritisierte Staatsanwalt Dirk Hartmann in seinem Plädoyer.

René T. Steinhäuser, Johannes Altenburg und Oliver Sahan, die drei Verteidiger der Psychiaterin, waren von der Unschuld ihrer Mandantin überzeugt. Altenburg sah vor allem die getötete Mutter in der Verantwortung für das, was ihr widerfahren war. Sie habe die Chance, sich in Sicherheit zu bringen, verstreichen lassen. Deshalb sei der Tatzusammenhang zu der unzureichenden Beurteilung des Sohnes durch Luise L. nicht mehr gegeben gewesen, argumentierten die Rechtsanwälte der 54-Jährigen. Das Gericht folgte dieser Einschätzung nicht und verurteilte Luise L. wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in Höhe von 18 000 Euro.

"Durch die Revision ist das Urteil noch nicht rechtskräftig", berichtet Landgerichtssprecher Thorsten Fürter. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Leipzig wird sich jetzt mit dem Fall beschäftigen. Fürter: "Es wird keinen komplett neuen Prozess geben, sondern geschaut, ob es in dem Urteil Rechtsfehler gibt." Sollte das so sein, müsste der Prozess neu aufgerollt werden. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist allerdings gering - rund 80 Prozent aller beim Bundesgerichtshof vorgetragenen Revisionen werden negativ beschieden.