Nach Urteil: Ärztin Luise L. bleibt weiter im Dienst

Drei Tage hatte das Landgericht Lübeck verhandelt, am Dienstag sprach die Kammer Ärztin Luise L. (54) schuldig - die Psychiaterin muss 18 000 Euro Geldstrafe zahlen. Sie ließ im Januar einen Patienten gehen, der drei Stunden später im Wahn seine Mutter in der Geesthachter Oberstadt tötete.

Im Johanniter Krankenhaus haben die Tat und die Gerichtsverhandlung für ein Umdenken gesorgt. Ein externer Berater wurde eingeschaltet. Trotz der Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung kann Luise L. ihre Arbeit in der Klinik fortsetzen.

"Frau L. arbeitet seit zwölf Jahren bei uns, hat sich bisher nie etwas zuschulden kommen lassen. Sie ist eine Ärztin, die sich immer bewährt hat", sagt Sylvia Ziesmann-Busche. Zurzeit befindet sich die Medizinerin noch im Urlaub, nach ihrer Rückkehr in den Dienstbetrieb im Januar 2014 werde man mit ihr besprechen, wie es weitergeht. In ihrem letzten Wort vor Gericht hatte Luise L. bereits erklärt, dass sie heute verstärkt ihre Kollegen bei Entscheidungen mit einbezieht. Besonders, wie sie offen sagte, um sich künftig selbst besser zu schützen.

Auch mit anderen Angestellten der Klinik habe es in den vergangenen Wochen zahlreiche Gespräche gegeben. "Unsere Mitarbeiter im ärztlichen wie im pflegerischen Bereich haben sich intensiv mit dem Geschehen auseinandergesetzt und kritisch eine Selbstprüfung ihrer Arbeit gemacht", versichert Sylvia Ziesmann-Busche.

"Eine externe Beratungsfirma wird außerdem die Arbeitsabläufe überprüfen", kündigt Sylvia Ziesmann-Busche an. Allein das Team der Psychiatrie kümmert sich pro Jahr um etwa 1750 Patienten.

Luise L. ist seit Jahren bei den Johannitern beschäftigt. Sie leitet die Tagesklinik in Mölln und hat in der Psychiatrie des Geesthachter Krankenhauses regelmäßig Dienst. So auch am 1. und 2. Januar, als es zu ihrer verhängnisvollen Entscheidung kam. Ohne noch einmal mit dem in der Nacht eingelieferten Patienten zu sprechen, ließ sie ihn morgens zu seiner Mutter gehen. Die Verteidiger der Ärztin hatten auf Freispruch plädiert auch, weil Luise L. zur Zeit der Entlassung bereits mehr als 20 Stunden im Dienst gewesen war. "Das ist nicht ungewöhnlich und auch zulässig", sagt Sylvia Ziesmann-Busche. In der Zeit gab es neben einer regulären Arbeitszeit von acht Stunden einen Bereitschaftsdienst, der über die Nachtstunden der Regelarbeitszeit folgte. "Unsere Mitarbeiter arbeiten unter Beachtung des Arbeitszeitgesetzes", stellt die Kliniksprecherin klar.