Geesthacht (cbx).Wie geht es weiter mit der Alkohol- und Drogenberatung (ADB) im Kreis Herzogtum Lauenburg?

Jürgen Eulenpesch, Geschäftsführer der Suchtberatung, hatte von sich aus den Zuwendungsvertrag gekündigt, um über neue Zuschüsse verhandeln zu können. Auch wenn die Finanzierungsvereinbarung gestoppt wurde, blieb der Arbeitsauftrag vom Kreis Herzogtum Lauenburg an die ADB weiterhin bestehen - so zumindest die Meinung von Jürgen Eulenpesch (wir berichteten).

Die CDU-Kreistagsfraktion vertritt eine andere Ansicht: "Die Kündigung bedeutet nach Auffassung des Rechtsamts des Kreises den Wegfall der Geschäftsgrundlage", sagt Fraktionsvorsitzender Norbert Brackmann. In der Sitzung des Kreisausschusses für Soziales, Bildung und Kultur am vergangenen Dienstag wurde über einen Beschluss diskutiert, den noch bestehenden Delegationsvertrag - ob noch rechtskräftig oder nicht - zum 30. Juni 2014 weiterzuführen. Allerdings setzte die CDU mit der FDP im Fachausschuss eine Bedingung durch: Die Gesellschafter der ADB müssten diesen Vertrag bis zur heutigen Sitzung des Kreistags mit ihrer Unterschrift zustimmen, sonst würde der Vertrag zum 31. Dezember 2014 gekündigt. Danach würde die Vergabe neu ausgeschrieben.

"Dafür haben wir zwei Gründe", so Brackmann. Man sei sich nicht sicher, ob bei einer sofortigen Kündigung ein Jahr für einen nahtlosen Übergang ausreiche, auch gäbe es bereits einen Mitbewerber.

SPD und Grüne reagierten empört auf die Klausel. "Die Forderung der CDU kommt einer Erpressung gleich", so Grünen-Ausschussmitglied Klaus Tormählen. Die SPD bezeichnete die Entscheidung als "Knebelbeschluss" und prognostiziert bereits das "Aus für Alkohol- und Drogenberatung".