Rechtsstaatliche Liga verliert Antragsrecht in der Ratsversammlung

Drei Absätze - ein Satz Erklärung: Es war ein unscheinbarer Antrag, den die Ratsversammlung auf ihrer jüngsten Sitzung verabschiedete. Ohne Diskussion und ohne Gegenstimmen sprachen sich die Ratsherren für eine Änderung ihrer Geschäftsordnung aus. Neu geregelt wurde, wie künftig Anträge in der Ratsversammlung gestellt werden dürfen. Auf den ersten Blick eine Formalie. Doch die Vorlage hatte es in sich: Der ehemalige NPD-Kreistagsabgeordnete Kay Oelke, der seit Mai für die neu gegründete "Rechtsstaatliche Liga" in der Ratsversammlung sitzt, wird ausgebremst. Er darf ab sofort keine eigenen Anträge mehr im Geesthachter Stadtparlament stellen.

Während die Geschäftsordnung vorher jedem Mitglied der Ratsversammlung ein Antragsrecht zubilligte, hat von nun an nur der Bürgermeister, ein Ausschuss oder eine Fraktion die Erlaubnis, Themen auf die Tagesordnung zu setzen. "Als Einzelmitglied hat Herr Oelke aber keinen Fraktionsstatus", sagt Stadt-Sprecher Torben Heuer. "Wir haben unsere Geschäftsordnung nur der gültigen Gemeindeordnung des Landes angepasst", ergänzt Heuer.

Oelke hat künftig nur noch die Möglichkeit, am Ende der Sitzung Anfragen zu stellen oder Ergänzungen zu Anträgen anderer Fraktionen abstimmen zu lassen. "Meinen eigenen politischen Willen kann ich jetzt nicht mehr einbringen", sagt Oelke und spricht von Diskriminierung. "Als einzelner Abgeordneter kann man den Wählerwillen so nicht mehr durchsetzen."

Pikant: Oelke selbst hatte in der Ratsversammlung für die Änderung gestimmt - und sich damit selbst für die Abschaffung seines Antragsrecht eingesetzt. "Offenbar hatte ich die Vorlage nicht genau genug gelesen, diese Konsequenzen waren mir nicht bewusst", sagt der Geesthachter.

Die Rechtsstaatliche Liga erhielt bei der Kommunalwahl in Geesthacht am 26. Mai 1,9 Prozent der abgegebenen Stimmen. Dass sie sich damit überhaupt einen Sitz in der Ratsversammlung sichern konnte, hängt mit der hohen Zahl an Überhangmandaten zusammen, die eine Wahlrechtsänderung mit sich brachte.