LED-Lampen: Ärger um Bürgerbeteiligung

Nach der CDU spricht sich jetzt auch die FDP für eine Kostenbefreiung der Anlieger bei der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Lampen aus. "Zwar ist nach dem Kommunalen Abgabengesetz in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung die Maßnahme beitragsfähig, aber es handelt sich nicht um eine dringend notwendige Maßnahme", begründet Fraktionschef Rüdiger Tonn die Entscheidung der FDP.

Die Umstellung von herkömmlicher Beleuchtungstechnik auf LED sei als Projekt zur Energie- und CO2-Einsparung zu sehen, Nutznießer dieses Projektes sei allein die Stadt, die eine deutliche Einsparung bei den Stromkosten zu erwarten habe. Darüber hinaus profitiere die Verwaltung durch die niedrigen Zinsen des Darlehens der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) von nur 0,39 Prozent und einer Amortisierung der Installationskosten innerhalb von nur zehn Jahren. "Die FDP-Fraktion erwartet von der Verwaltung Vorschläge zur Vermeidung von Ausbaubeitragserhebungen an die betroffenen Anlieger", so Tonn.

Zuletzt hatte sich die Verwaltung allerdings für die Bürgerbeteiligung ausgesprochen. Mehr als 800 000 Euro müssten die Bürger dann zahlen. Tonn: "Laut KAG ist eine Maßnahme dann umlagefähig, wenn sie den Grundeigentümern Vorteile vermittelt. Dies ist hier nicht der Fall. Die Umstellung auf LED erfolgt nicht, weil eine Verbesserung der Ausleuchtung erreicht oder eine verschlissene Einrichtung ersetz werden soll." Wegen der Energieeinsparung hätten die Ausschüsse zugestimmt.