Geesthacht (knm). Das tiefe Loch auf dem Rewe-Parkplatz (wir berichteten), ist nicht das einzige Ärgernis für Geesthachter, die mit dem Auto zum Einkaufen fahren.

In der Fahrbahn, die zwischen Rossmann und Aldi von der Berliner zur Lauenburger Straße führt, klaffen ebenfalls tiefe Löcher. Auch wenn Autofahrer hier in der Regel langsam unterwegs sind, ist die Straße doch rege befahren, denn über diesen Weg gelangt man zu den Parkplätzen von Aldi, Lidl und Rossmann.

Doch der Stadt sind bei diesen Schäden die Hände gebunden, denn die Straße ist, auch wenn sie öffentlich genutzt wird, in Privatbesitz. "Wir haben den Eigentümer auf die Löcher hingewiesen", sagt Torben Heuer. Für die Stadt sei wichtig, die Gefahr für Auto- und Radfahrer sowie Fußgänger zu bannen. Der Eigentümer hat daraufhin eine rot-weiße Bake aufgestellt.

Kommt ein Auto dennoch wegen der Schlaglöcher zu Schaden, wäre die Haftungsfrage nicht ganz einfach zu klären, weiß Thomas Bansemer, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Hamburg. "Es spielt dabei eine Rolle, wie deutlich der Straßenschaden kenntlich gemacht worden ist. Denn auch der Autofahrer ist gefordert, auf die Straße zu achten." Hat der Straßenbaulastträger das Loch zum Beispiel abgesperrt, sei er damit erst mal aus der Haftung raus. Eine Rolle spiele auch noch, wie schnell der Schaden zu erkennen sei. "Ein Loch auf der Autobahn ist etwas anderes als in der Tempo-30-Zone." Auf der anderen Seite müsse man aber auch abwägen, ob der Eigentümer der Straße mehr tun müsste, etwa ein Schild aufstellen, das auf Fahrbahnschäden hinweist.