Hohenhorn (tja). Die Grünen widersprechen dem Protest der Landwirte gegen die neuen Regelungen zum Knickschutz des Umweltministeriums von Minister Robert Habeck (Grüne).

"Die angeführten Begründungen der Landwirte zum 'Knick-Erlass' sind nicht zutreffend", meint der Landtagsabgeordneten der Grünen, Burkhard Peters. Er hält die umstrittene Verordnung nicht für einen Eingriff in das Eigentum der Landwirte - so sehen es die Bauern - sondern als eine Verbesserung bei der Umsetzung des Landesnaturschutzgesetzes. Bisher hätten Landwirte oft in unzulässiger Weise die Knicks zu weit zurückgeschnitten und zu dicht an den Knickfuß herangepflügt. Das sei jetzt unnötig, weil es eine klare Handlungsanleitung für Bauern gebe.

Wie berichtet hatte das Kieler Umweltministerium den "Knick-Erlass" aufgestellt, der es den Landwirten untersagt, einen 50 Zentimeter breiten Feldrandstreifen im Bereich der Knicks zu beackern. Landesweit wird dadurch die Ackerfläche um 3500 Hektar reduziert, der Erlös sinkt auf der Grundlage des Weizenanbaus um fünf Millionen Euro, haben die Bauern berechnet.

"Die neuen Regelungen zum Knickschutz schaffen endlich Rechtssicherheit. Knicks sind nach Landesnaturschutzgesetz geschützte Biotope. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen können, sind nicht zulässig", entgegnet Peters. Die in den letzten Jahren von immer mehr Landwirten praktizierte Knickpflege in Form eines direkt am Knickfuß ansetzenden Abschlegelns des Gehölzaufwuchses sei weder fachgerecht noch gemäß der traditionellen Form der Knicknutzung. Peters hält den "besseren Knickschutz" nicht für eine Enteignung, sondern für eine Verpflichtung für die Flächeneigentümer. "Die von den Landwirten angeführten Ertragseinbußen sind völlig überzogen", meint Peters.

Seiner Einschätzung nach sollten sich all jene, die wie Landwirte in erheblichem Maß Geld von der öffentlichen Hand bekommen, der Sozialpflichtigkeit des Eigentums bewusst sein.

Die betroffenen Landwirte kündigten unterdessen weiteren Widerstand an und wollen notfalls gegen den Erlass Klage einreichen.