Kinderbetreuung: Ab 1. August gilt der Rechtsanspruch - Noch ist unklar, ob es genügend Angebote gibt

Der 1. August 2013 rückt immer näher. Ab diesem Stichtag haben alle Kinder unter drei Jahren in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf einen Platz in einer Kinderkrippe (Kita). Der Rechtsanspruch ist im Sozialgesetzbuchs verankert. Doch je näher das Ende der 2008 beschlossenen fünfjährigen Übergangszeit kommt, umso mehr beschäftigt Kommunen und Städte die Frage, wie viele Kita-Plätze am Ende wirklich gebraucht werden. Während Kommunalverbände wie der Deutsche Städtebund von etwa 100 000 fehlenden Betreuungsplätzen bundesweit ausgehen, errechnete das Statistische Bundesamt in Wiesbaden für den 1. März 2013 ein Defizit von 183 000 Plätzen. Ausgehend von einer Bedarfsplanung von 780 000 Plätzen, vereinbart von Bund, Ländern und Kommunen auf dem Krippengipfel 2007.

"In Geesthacht stehen noch 67 Kinder unter drei Jahren auf der Warteliste für einen Kita-Platz", sagt Torben Heuer, Pressesprecher der Stadt Geesthacht. "Es bleibt abzuwarten, ob die Eltern diese Plätze auch wirklich beanspruchen." In den vergangenen Jahren wären immer alle Kinder untergebracht worden. Entlastung bringt der Anbau des städtischen Kindergartens Regenbogen, der im Herbst fertiggestellt werden soll, sowie der Montessori-Kindergarten, der Ende des Jahres in Geesthacht eröffnet wird.

Doch was müssen Eltern beachten, die keinen Platz für ihr Kind gefunden haben? "Sie können einen Platz in einem Eilverfahren beim Verwaltungsgericht einklagen", sagt Anne Schetelich, Pressesprecherin des Kreises Herzogtum Lauenburg. Allerdings wird nicht der Bund oder die Kommune, sondern der Landrat, als rechtlich verantwortliche Behörde des Kreises Herzogtum Lauenburg, verklagt. Jedoch müssen Eltern mit der Klage noch bis zum 1. August warten.

"Bei einem Bedarfsfall würde ein Richter feststellen, dass der Anspruch besteht", so Schetelich, "aber einen Betreuungsplatz kann auch ein Gerichtsurteil nicht herbeizaubern." Der Kreis setzt deswegen auf eine gütliche Einigung. "Es liegt auch im Interesse des Kreises, den Eltern, die keinen Betreuungsplatz in der von ihnen gewünschten Einrichtung erhalten werden, zügig einen adäquaten Ersatzplatz zu vermitteln." Betroffene sollen sich an Stefanie Krüger-Johns, Telefon (0 45 41) 88 83 65, oder Klaus Riemann, Tel. (0 45 41) 88 85 65, vom Fachdienst Kindertagesbetreuung, Jugendförderung und Schulen wenden.

Unter einem "adäquaten Ersatzplatz" versteht das Gesetz aber auch andere Betreuungsangebote wie zum Beispiel bei einer der 120 Tagesmütter im Kreis. Die Kosten für eine Betreuung durch eine Tagesmutter werden vom Kreis bezuschusst. Bei Übergangslösungen wie private Babysitter oder Au-pairs besteht ab dem 1. August 2013 Anspruch auf Betreuungsgeld für Kinder ab einem Alter von 15 Monaten mit dem Geburtsdatum ab dem 1. August 2012.

"Allerdings rechnen wir nicht mit einer Klagewelle", so Schetelich. Doch die Kreis-Sprecherin gibt zu, dass "dies bisher alles Theorie ist, schließlich liegen ja noch keine konkreten Fälle vor".

Auch der Hamburger Anwalt Andreas Blees weiß, dass der Anspruch bisher "nur auf Papier" besteht. Der 43-jährige Familienvater hat mit seinen beiden Partnern die Homepage www.recht-auf-kita.de gegründet. "Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht macht nur Sinn, wenn der Platz rechtzeitig beantragt wurde", so Blees. Er hält eine Vorlaufzeit von drei Monaten für realistisch. Etwaige Schadensersatzansprüche aufgrund eines fehlenden Kita-Platzes wie die Kostenübernahme von Tagesmüttern oder andere Folgeansprüche wie entgangener Lohn durch Privatbetreuung müssten dann in einem Zivilprozess geklärt werden. Blees: "Dann wird jeder Einzelfall für sich geprüft, Pauschallösungen wird es nicht geben."