Umweltamt: Generelles Verbot unwahrscheinlich - Landesentwicklungsplan wird zur Zwischenlösung

Doch im voll besetzten Gemeindehaus musste die Staatssekretärin vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein die Kieler Landespolitik stark verteidigen.

"In aller Deutlichkeit: Wir wollen kein Fracking." Für diesen Ausspruch zu Beginn ihrer Ausführungen erntete Nestle noch Applaus vom Publikum. Doch die Methode, wie die unkonventionelle Suche nach Erdgas und -öl erst einmal unterbunden werden soll, fand keinen großen Anklang: Im nächsten Landesentwicklungsplan soll auch der Untergrund aufgenommen werden. "Dann gibt es in den nächsten drei Jahren kein Fracking", so Nestle.

Doch dieses Moratorium ging den meisten Zuschauern nicht weit genug. Viele forderten ein generelles Verbot. Soweit wird es wohl erst einmal nicht kommen: Zu umstritten ist das sogenannte Fracking-Gesetz auf Bundesebene. Einen Änderungsantrag des Landes Schleswig-Holstein an den Bundesrat für ein Verbot von Fracking wurde von keinem anderen Bundesland mitgetragen. Nestle: "Die haben sich wohl nicht getraut."

Auf landespolitischer Ebene musste die Staatssekretärin erst einmal die Bewilligung eines Aufsuchungsantrags der Firma PRD Energy GmbH aus Berlin für das Erlaubnisfeld Schwarzenbek durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Hannover rechtfertigen: "Das Bergbauamt hat über diesen Antrag nach dem Bergbaurecht entschieden." Eine Ablehnung des Antrags sei rechtlich nicht möglich gewesen. Außerdem "wird damit nur ein Claim abgesteckt", der Antrag sei keine Erlaubnis, mit der umstrittenen Gasförderung zu beginnen. "Nicht einmal Probebohrungen sind erlaubt." Trotzdem liegen dem LBEG 28 weitere Aufsuchungsanträge vor. Sehr zur Besorgnis der Bewohner der Region: 95 Prozent der Untersuchungsflächen liegen auf dem Gebiet des Amts Hohe Elbgeest.

Zwar gab die Staatssekretärin zu, dass das angewandte Bergbaurecht "hilflos veraltet" sei, aber eben noch immer Bundesrecht. Ihre Empfehlung zu einem Fracking-Verbot und zur Änderung des Bergbaurechts: die Bundestagswahl im September.