Hohenhorn. Zwischen den Mühlen der Behörden zermahlen fühlt sich der Hohenhorner Andreas Ziel. Er betreibt in Hohenhorn den Landhof und muss jetzt sein 2002 errichtetes Gewächshaus an der Dorfstraße abreißen - obwohl er eine Baugenehmigung bekommen hatte.

Mittlerweile summieren sich seine Prozesskosten für den seit Jahren andauernden Streit mit den Behörden auf gut 90 000 Euro - bei Baukosten für das Streitobjekt von nicht einmal 40 000 Euro.

Rückblick ins Jahr 2001: Ziel plant, den bis dahin auf Landwirtschaft ausgerichteten Kartoffelhof seiner Familie um einen Hofladen zu erweitern. Er beauftragt einen Architekten, der für ihn den Umbau des Bauernhauses an der Dorfstraße 22 und den Anbau eines modernen Gewächshauses plant. Wie für die ländliche Region üblich, wird bei der Kreisverwaltung in Ratzeburg ein Bauantrag für die Maßnahme gestellt. Die zuständige Kommunalaufsicht wird aktiv, fragt bei der Amtsverwaltung in Dassendorf, ob etwas gegen den Anbau sprechen würde. Ja, heißt es dort, der Bau würde nicht ins Ortsbild passen. Die Behörde erteilt die Baugenehmigung dennoch.

Erst nachdem Ziel mit dem Bau begonnen hat, wird klar, dass die Genehmigung nicht der Hohenhorner Ortsgestaltungssatzung entspricht. Allerdings hatte das Amt gegenüber dem Kreis diese Satzung nicht angeführt. Das Gewächshaus am Kartoffelhof wäre also eigentlich nie genehmigungsfähig gewesen.

Es kommt zum Streit. Der Kreis, die Gemeinde und Ziel schließen im Dezember 2002 einen Vertrag: Danach darf Ziel das Gewächshaus nutzen, wenn er es bis zum 31. März 2007 satzungsgemäß umbaut. Die Gemeinde verlängert diese Frist später. Gemäß der Ortsgestaltungssatzung müsste das Gewächshaus in der Fläche auf ein Drittel verkleinert werden, ein Satteldach anstelle des Pultdaches bekommen und zudem eine Eindeckung erhalten, die nicht gläsern sein darf. Unklar bleibt, wer die entsprechenden Kosten übernehmen würde. Ziel muss klagen. Gegen den Kreis, gegen die Gemeinde und das Amt, gegen seinen Architekten, gegen das Land. Jahre vergehen ohne ein Ergebnis.

"Klar ist nur, dass ich so nicht hätte bauen dürfen", berichtet Andreas Ziel. "Von der Baugenehmigung will jetzt niemand mehr etwas wissen." Und vor allem will keiner die angefallenen Kosten, zu denen jetzt noch einmal 15 000 Euro für den Abriss und den neuerlichen Umbau des Bauernhauses kommen, tragen. Ziel: "Das schiebt jeder auf den anderen." Das Amt hätte auf die Ortsgestaltungssatzung hinweisen müssen, hat es aber nicht. Der Architekt hätte es vielleicht wissen müssen, hat er aber nicht. Der Bauantrag wurde genehmigt, das war aber unzulässig. "Es ist unglaublich. Schon seit Jahren zahle ich keine Steuern mehr, weil die Prozesskosten den gesamten Gewinn auffressen", sagt Ziel.

Wie jetzt vom Kreis verfügt, wird er das Gewächshaus abreißen. Früher stand an dessen Stelle ein Betonsilo. Künftig wird wohl ein Zelt aufgebaut. Beides ohne Genehmigung zulässig und nicht so hübsch. Das schönere Gewächshaus an dem beliebten Hofladen dagegen war genehmigt - hatte aber keine Chance auf Erhalt, weil es einfach nicht zu den Bestimmungen der Ortsgestaltungssatzung passte.