Der 25-Jährige prügelte im Oktober 2008 einen Bekannten zum lebenslangen Pflegefall.

Über einen besonders brutalen Fall von gefährlicher Körperverletzung hat am Freitag die I. Große Strafkammer am Lübecker Landgericht geurteilt. Mike T. (25) aus Dassendorf muss für sechs Jahre und neun Monate ins Gefängnis, sein Komplize Marco N. (23) aus Geesthacht erhielt sechs Monate auf Bewährung. T. hatte am 24. Oktober 2008 an der Marktstraße in Geesthacht seinen Bekannten Gernot S. in dessen Wohnung aus nichtigem Anlass fünf Minuten lang dermaßen mit Fußtritten und Faustschlägen malträtiert, dass der 43-Jährige gelähmt und auf Dauer ein Pflegefall bleiben wird.

Wegen versuchten Totschlags hatte Staatsanwältin Dr. Ulla Hingst neun Monate mehr Haft für T. gefordert. "Die Schwurgerichtskammer hat den von mir angenommenen Tötungsvorsatz bei dieser Tat nicht gesehen", sagte die Staatsanwältin nach der Urteilsbegründung. Für N. nahm das Gericht nur unterlassene Hilfeleistung an.

Der Vorsitzende Richter Christian Singelmann wurde in der Urteilsbegründung sehr deutlich. "Herr S. hat ein Leben vor sich, bei dem man nicht weiß, was es noch lebenswert machen soll." Die Kammer habe die Frage, wie man wegen zwei Flaschen Bier so eine brutale Tat begehen könne, sehr bewegt, sagte Singelmann. T. wollte sich bei S. zwei Flaschen Bier mitnehmen. Darüber gab es einen Streit. Der 25-Jährige schubste den 43-Jährigen um, sodass dieser mit dem Kopf gegen eine Wand schlug. Anschließend setzte es Schläge und Tritte, auch mit einer Spanplatte schlug T. zu. Dabei bildete sich auf dem Boden eine so große Blutlache, dass T. darin sogar ausrutschte. Dennoch machte er weiter.

Nach der Tat schnappte sich Mike T. noch das Leergut aus der Wohnung seines Opfers, um das Pfandgeld zu kassieren. Dann überließen er und Marco N. das Opfer sich selbst. Erst 15 Stunden später wurde der 43-Jährige entdeckt. Wochenlang lag er im Koma, noch heute besteht Lebensgefahr.

In einer Vernehmung durch die Polizei - anfangs nur als Zeuge - gestand T. die Tat. Vor Gericht wollte er davon nichts mehr wissen, gab an, die Polizisten hätten ihn unter Druck gesetzt und er habe schließlich keinen Anwalt gehabt. Doch den hatte er selbst mehrfach abgelehnt. Zuletzt vor dem Haftrichter. N. musste sich von Richter Singelmann harsche Kritik gefallen lassen, weil er immer nur eine "Minimalversion" ausgesagt hatte. "Sie haben hier permanent auf den Tisch gestarrt, als könnten Sie sich so der Verantwortung entziehen", sagte Singelmann. "Manchmal muss man auch handeln", hofft der Vorsitzende auf einen Sinneswandel beim Mittäter. 100 Stunden gemeinnützige Arbeit sollen dabei helfen.

Gernot S. bekam von der I. Großen Strafkammer ein Schmerzensgeld von 150 000 Euro zugesprochen. Doch Mike T., den der Richter als "minderbegabt" bezeichnete, wird das wohl nie zahlen können. Bisher hatte er sich ebenso wie sein Kumpel Marco N. mit Hilfsjobs über Wasser gehalten. Alkohol genossen beide sehr.