Geesthacht. Als Helmut Haase (72) aus der Bahnstraße den Brief der Stadtwerke öffnet und ihm eine freundliche “Anpassung der Strompreise für Elektrospeicherheizungen“ angekündigt wird, ahnt er noch nichts Böses. Schließlich ist die letzte Erhöhung mehr als zwei Jahre her, jetzt ist es eben wieder so weit.

Als der Rentner dann aber nachrechnet, was die "Anpassung" denn tatsächlich bedeutet, ist er empört: Stramme 40 Prozent mehr muss er vom 1. Mai an zahlen. Haase: "Das kostet mich rund 200 Euro pro Jahr zusätzlich."

Dabei gehe es ihm nicht so sehr um eine Erhöhung an sich, sondern darum, dass sie auf einen Schlag so drastisch ausgefallen ist. Wenigstens in zwei Schritten hätte sie erfolgen können. "Wie haben die Stadtwerke eigentlich in den vergangenen gut zwei Jahren gerechnet?", fragt sich Haase. Die Begründung der Stadtwerke in dem Brief, den die rund 180 Kunden mit Nachtspeicherheizungen bekommen haben: Ursache seien "spekulationsgetriebene Effekte an Energiebörsen sowie der weitere Anstieg der gesetzlichen Abgaben nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz". Holger Sbresny, Vertriebsleiter der Stadtwerke: "Tatsächlich ist die letzte Preiserhöhung für die Kunden mit Nachtsspeicherheizung schon 28 Monate her."

Für Haase, der nun statt 8,5 künftig 12,01 Cent pro Kilowattstunde zahlen muss, schwer nachvollziehbar. Immerhin: "Der Stadtwerke-Mitarbeiter, den ich auf die Erhöhung angesprochen habe, war sehr freundlich", sagt Haase. Als er aber eine exakte Kostenrechnung für die Erhöhung haben wollte, wurde abgewinkt. "Wir haben Anfang 2009 neu gerechnet und waren selber überrascht, wie hoch die Differenz ausgefallen ist", sagt Stadtwerke-Chef Karl-Heinz Siekhaus dazu. "Wir hoffen aber, zum Jahresende die Preise für unsere Nachtspeicherkunden wieder senken zu können."

Die verspätete Erhöhung begründet er mit einer Vereinbarung, die die Stadtwerke vor Jahren mit dem Land geschlossen hätten. Siekhaus: "Preise für Nachtspeicherstrom sollten über einen gewissen Zeit nicht angepasst werden." Diese Frist endete zu Jahresbeginn.