Geesthacht (ger). Vereine und Institutionen, die einen Zuschuss der Stadt beantragen wollen, müssen seit April neue Kulturförderrichtlinien beachten.

Ein sogenannter Basisbetrag wird künftig für Kulturträger gewährt, die über einen längeren Zeitraum in der offenen Kulturarbeit gearbeitet haben und diese fortsetzen wollen. Der Basisbetrag dient als Zuschuss zu den laufenden Kosten und ist auf maximal 2000 Euro begrenzt. Daneben sind auch Einzelveranstaltungen förderfähig, die das kulturelle Angebot der Stadt bereichern. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 5000 Euro pro Kulturträger und Jahr.

Die Antragsfrist endet am 31. Mai eines jeden Jahres für das kommende Haushaltsjahr. Die Richtlinien können im Internet unter www.geesthacht.de oder im Rathaus eingesehen werden.