Am Beispiel dreier fiktiver Gemeinden macht Amtskämmerer Ingo Jäger deutlich, wie sich die Regelungen des Finanzausgleichs auswirken. Die Gemeinden haben die gleiche Einwohnerzahl (3000) und die gleichen Steuereinnahmen, unterscheiden sich nur beim Gewerbesteuer-Hebesatz. Gemeinde C, die mit 235 Prozent den geringsten Satz erhebt, zahlt die höchsten Umlagen. Gemeinde B erhebt 310 Prozent und entspricht damit der Mindestvorgabe des Landes. Sie liegt bei den Umlagen im Mittelfeld. Gemeinde A, die sich mit einem Hebesatz von 330 Prozent vorbildlich verhält, muss am wenigsten abgeben. Ergebnis: Gemeinde A zahlt rund 1,84 Millionen Euro an Umlagen, Gemeinde B 1,93 Millionen und Gemeinde C 2,04 Millionen. "Der Vorteil der eigenen hohen Einnahmen ist damit aufgezehrt", so Ingo Jäger.