Geesthacht (ger). Während in anderen Familien der Weihnachtsbraten aufgetischt wird, muss Renate Hansen (Name geändert) mit 35 Cent auskommen. Im November verlor sie aus gesundheitlichen Gründen ihren Job als Altenpflegerin, doch bis heute erhalte sie keine Unterstützung von öffentlichen Stellen.

"Ich fühle mich im Stich gelassen - und das zu Weihnachten", sagt die 58-Jährige. Sie habe sich umgehend arbeitslos gemeldet - doch weil es noch Fragen zur Beendigung ihres Jobs gab, prüfe die Bundesagentur für Arbeit zunächst einmal, ob eine Sperrfrist für Leistungen vorliege. "Bis zur Klärung wird kein Geld ausgezahlt. Im Notfall sollte ich zur Arbeitsgemeinschaft Herzogtum Lauenburg gehen", sagt die Frau. Als das Geld weniger wurde und noch immer keine Entscheidung von der Arbeitsagentur vorlag, meldete sich Renate Hansen am Montag bei der Arge. "Doch dort erhielt ich auch keine Hilfe, man sagte mir, der Antrag wird bis zu zehn Tage geprüft. Dabei benötige ich nur Geld bis 15. Januar, dann habe ich wieder ein Einkommen."

Bei der Arge sieht man den Vorgang anders. "Wir können kurzfristig helfen, aber dafür müssen alle Unterlagen zur Vermögenssituation vorliegen", so Bernd Rasokat von der Arge Geesthacht. Dies sei hier nicht der Fall gewesen. "Wir sind verpflichtet, genau zu prüfen, ob Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind. Vorher kann nicht gezahlt werden."

Renate Hansen hofft, die Zeit bis Januar mit geliehenem Geld einer Freundin zu überbrücken.